Elektronischer Bundesanzeiger... ?

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Gast

#1

12.11.2007, 19:02

Huhu,

wir haben uns neulich gefragt, wie die Meldungen an den elektronischen Bundesanzeiger kommen - d. h. wer meldet das eigentlich an?

Gut, jetzt heißt es, wir sollen das veranlassen. Hatte ich noch nie gehört. Okay. Aber - mal naiv gefragt - "wie geht das"? Reicht da ein einfaches Schreiben, muß man Anlagen beifügen und evtl. welche...?

Ich habe auch schon gehört, dass man das online machen kann, aber ich steige durch die ganzen Anbieter nicht durch (lt. google) - welche ist da die Seriöse? ... und kostet das Geld? ... und überhaupt? :wink:

Danke schon mal :oops:

River_Poet
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#2

12.11.2007, 19:48

Höm?
Wir haben zufällig auch Freitag erst eine Sache gehabt und beim HR eingereicht. Anmeldung der Abmeldung einer GmbH. Daher weiß ich das grad so genau:
Wir handhaben das so, dass entweder der Steuerberater der Partei oder eben die Partei selbst das macht.
Aber geh mal auf die HP des bundesanzeigers. Meines Wissens nach kann man das da online machen. Aber ich weiß nicht, ob Ihr als Notariat das für die Partei online machen könnt...
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#3

13.11.2007, 07:05

@River_Poet

Wühl dich auf der Seite www.ebanz.de mal durch. Es gibt ja nur einen offiziellen Anbieter (auch lt. google find ich nicht mehr).
Normalerweise machen das die Beteiligten selbst, bzw. bestimmte Sachen werden ja auch vom Gericht direkt zur Veröffentlichung gegeben.
Aber auf der Seite findest du alle Infos wie du dich registrieren kannst, was das kostet und was man einstellen muss.
Anlagen beifügen? Kommt halt drauf an was man veröffentlichen will. Normalerweise gibt man den Text der Veröffentlichung direkt dort ein...
Liebe Grüße
Lena

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#4

13.11.2007, 08:48

:zustimm
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#5

13.11.2007, 13:42

Und wenn man das tatsächlich selbst erledigt, dürfte da auch eine § 147 Abs. 2 fällig werden. Wenn man schon jeden Sch*** machen muss...
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#6

13.11.2007, 14:19

Unser Bezirksrevisor sagt dazu eindeutig: :dagegen
(der vorherige - im andern OLG Bezirk - beanstandete unsere Rechnung nicht)

Von daher machen wir das nicht für die Beteiligten, insbesondere wenn man mehrere AG's hat sollte man die Finger davon lassen... :wink:
Liebe Grüße
Lena

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#7

13.11.2007, 14:34

@Lena

Mich würde interessieren: Mit welcher Begründung?

Wenn ihr auftragsgemäß - ohne dass ein Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit besteht - Unterlagen dem BuAnz übermittelt (zB Bilanz), müsste dies mE eine Gebühr gem. § 147 Abs. 2 KostO auslösen.
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#8

13.11.2007, 14:44

:zustimm @ Revisor
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Gast

#9

13.11.2007, 15:18

Wir bereiten den Schrieb für die Mandanten vor. Chefs sehen das als Serviceleistung, die man als Notariat bringen muss, an. Wir bereiten das Schreiben bei Liquidationen immer standardmäßig mit vor, der Liquidator unterschreibt das dann bei Unterzeichnung und dann versenden wir das (auf altmodischem Postweg) an den Bundesanzeiger.

Die Mandanten sind auch bislang immer dankbar gewesen, daß wir uns darum gekümmert haben. Beschwert hat sich über diesen Kostenpunkt bei mir auch noch niemand.

Gleiches gilt bei uns für IHK-Anfragen.
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#10

13.11.2007, 15:50

@Revisor - das kann ich leider nicht genau sagen. Die Beanstandungen kamen hier schon vor meiner Zeit, so dass irgendwann gesagt wurde: Es wird halt nich mehr berechnet. Hessen und OLG Frankfurt sind ja leider da kostenmäßig sehr speziell...

@airstream - Bei einer Liquidation ist das m.E. auch etwas anderes. Das ist ein Standartbrief den man mitschicken kann, okay... Und bzgl. Service - es kommt ggf. immer auf die Größe des NOtariats drauf an. Bei "ein paar hundert" Urkunden, wo nicht viel Gesellschaftsrecht ist das ohne weiteres machbar. Aber bei allein knapp 2000 umfangreichen Urkunden allein im Gesellschaftsrecht - und wenn davon knapp die HÄlfte AG's betrifft, die ja wirklich alles veröffentlichen müssen... Sorry - irgendwo hört Service auf!
Liebe Grüße
Lena

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