Hallo, ich habe folgendes Problem:
Das Ehepaar A hat im Jahr 95 ein Grundstück erworben. Auf diesem Grundstück war in Abt. II ein Wohnrecht eingetragen für das Ehepaar B. Vom Ehepaar B ist der Ehemann inzwischen verstorben, die Frau lebt im Altersheim und hat eine Betreuerin für die Angelegenheiten drumrum.
Jetzt ist dem Ehepaar A eingefallen, dass das Wohnrecht gelöscht werden soll. Also wurde der Antrag von uns gestellt. Da Ehemann B schon tot ist, ist das für diesen kein Problem, aber für Ehefrau B, weil diese noch lebt (im Altersheim) und eine Betreuerin (die Nichte v. Ehefrau B) bestellt wurde.
Das GB-Amt hat mir nun geschrieben, dass es die Genehmigung vom Vormundschaftsgericht haben will, dass die Betreuerin der Ehefrau B der Löschung des Wohnrechts zustimmen darf.
Jetzt stellt sich aber dieses blöde Vormundschaftsgericht quer und fängt jetzt an zu fragen, warum das Wohnrecht denn unentgeltlich gelöscht werden soll. Habe schon damit argumentiert, dass Ehefrau B alt ist und im Altersheim lebt, nicht davon ausgegangen wird, dass diese nochmals dort wohnen wird.
Ferner habe ich denen, nachdem mir das Vormundschaftsgericht gedeutet hatte, dass Ehefrau B beim Verkauf des Grundstücks ja vielleicht über´n Tisch gezogen wurde, weil das Wohnrecht eingetragen war und wertmindern für ein Grundstück ist, das Grundstück lediglich für ca. 7.000,00 DM weniger, als es wert war zu diesem Zeitpunkt, verkauft wurde.
Half aber alles nichts.....
Da mir langsam keine Argumente mehr für dieses blöde Vormundschaftsgericht einfallen, wollte ich wissen, ob ihr vielleicht ein zwei Tipps habt, wie ich dieses Wohnrecht aus dem Grundbuch bekomm bzw. die Genehmigung des Vormundschaftsgericht kriege.
Hatte das vielleicht schon jemand von euch in der Kanzlei. Für eure Hilfe vielen Dank!!!
Wohnrechtlöschung
- jacqueline k
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Denke auch, dass du ohne eine AUsgleichszahlung nicht weiterkommst. Grad wenn jemand im Altersheim lebt ist es ja sinnvoll wenn die alten Dame noch etwas Geld bekommt, damit u.U. auch die Pflegekosten damit bezahlt werden können.
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
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- jacqueline k
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Ja und wieviel bietet man da so?? Ich habe keine Ahnung, was ein Wohnrecht wert ist. Gehts da nach dem Wert des Grundstücks?
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Bieten?
Na ja, in der Bestellungsurkunde ist doch bestimmt ein Mietwert angegeben. Oder anhand des örtlichen Mietspiegels den Wert ermitteln. Den halt ggf. hochrechnen - hängt halt vom Alter der Dame ab.
Und den Betrag müsste dann die Betreuerin mit dem Vorm.gericht abklären können...
Na ja, in der Bestellungsurkunde ist doch bestimmt ein Mietwert angegeben. Oder anhand des örtlichen Mietspiegels den Wert ermitteln. Den halt ggf. hochrechnen - hängt halt vom Alter der Dame ab.
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Liebe Grüße
Lena
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- jacqueline k
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um die 90
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Blumige Grüße
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Nach einer mir aus dem Jahre 1989 vorliegenden Sterbetafel beträgt
der Faktor 3,8 bei einer 90-jährigen.
Somit Jahreswert ermitteln, wie Lena beschrieben, und diesen Wert dann
mit 3,8 (wenn der Faktor noch stimmt) multiplizieren.
der Faktor 3,8 bei einer 90-jährigen.
Somit Jahreswert ermitteln, wie Lena beschrieben, und diesen Wert dann
mit 3,8 (wenn der Faktor noch stimmt) multiplizieren.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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bitte im entsprechenden BEreich posten und nicht hier im REchtsprechungsbereich, hier soll nur neue Rechtsprechung gepostet werden (habs verschoben)
- Lena
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Wenn schon dann in den richtigen Bereich verschieben... in den Notariats-Fachbereich - mit Ausbildung hat das ja auch nix zu tun...
Liebe Grüße
Lena
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