Wohnrechtlöschung

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Pepsi
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#11

08.11.2007, 08:47

ja sorry.. aber der ist so weit hinten, den vergess ich immer ;-)
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jacqueline k
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#12

08.11.2007, 09:33

Entschuldigung, dachte eigentlich, dass ich das Thema unter dem "Punkt" Notariat eröffnet habe. Sorry, Computer ist nicht so meine Welt bzw. Internet :oops:
:blumen
Blumige Grüße
Gast

#13

08.11.2007, 09:42

Ich hatte vor kurzem den Fall wo ein Nießbrauch im Zuge der Kaufpreisabwicklung gelöscht werden sollte. Mann war einverstanden, Frau steht unter Betreuung und lebt im Heim.

Wir haben nach der Zwverfg. des GBA's eine Urkunde über die Aufhebung des Nießbrauchs gemacht, in der der Sachverhalt genau begründet wurde, warum es aufgehoben werden sollte. Verkäufer haben sich verpflichtet einen monatlichen Betrag X zu zahlen. Der Betrag lag etwas höher als der im örtlichen Mietspiegel ausgewiesene Betrag (als Beilage beigefügt zur Urkunde).

Vormundschaftsgericht war einverstanden mit dem Entwurf, wir haben das so beurkundet. Dann kam ein Einwand des vom Gericht bestellten Verfahrenspflegers.

Letztendlich musste ein Betrag X (erheblicher Teil des Kaufpreises) mündelsicher angelegt werden, welches an die Betroffene verpfändet werden musste. Die monatlichen Zinsen ergeben etwas mehr als der Betrag, der als monatliche Zahlung vorgeschlagen wurde. Erst dann wurde die Genehmigung erteilt.

Ich drück dir die Daumen für eine schnelle Abwicklung!

*winkt*
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jacqueline k
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#14

28.11.2007, 11:57

Hallo ihr Lieben,

muss leider den alten Schinken noch mal öffnen, habe nämlich das Problem, dass es für "meine Gegend" keinen Mietspiegel gibt. Kann ich auch den jetzigen Verkehrswert des Grundstücks ansetzen für die Berechnung der Ausgleichszahlung? Tschuldigung für meine blöde Frage....:-)
:blumen
Blumige Grüße
cerreto
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#15

28.11.2007, 12:34

Nee, damit kommste m.E. nicht weiter. Der Wert des Wohnungsrechts hat nichts mit dem Wert des Grundstücks zu tun. Du musst schon den fiktiven Mietwert ermitteln, mangels Mietspiegel vielleicht durch Sachverständigen ermitteln lassen.

cerreto
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jacqueline k
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#16

28.11.2007, 12:37

Super, das find ich ja nun ehrlich gesagt nicht so toll...... aber trotzdem :thx für deine Antwort
:blumen
Blumige Grüße
Jupp03/11

#17

28.11.2007, 13:14

Ich würde es mit einer Besichtigung versuchen. Der zuständige Rechtspfleger ist ggf. insoweit "beweglich".
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