Antrag gem. § 126 ZPO

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sepp
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#1

07.11.2007, 10:45

Hallo ihr lieben!

Auch ich brauche mal wieder euren guten und hilfreichen Rat. Ich muss einen KFA in einer PKH Sache machen. Wir haben gewonnen.

Ich habe bereits den KFA gem. § 49 RVG erstellt. Nun fehlt mir noch der nach § 126 ZPO.

Dank eines älteren Beitrags bin ich schon schlauer geworden, dass der § 104 auf § 126 zu ändern ist.

Soweit so gut...

Nun kommt es. Wie zitiere ich die Anwaltsgebühren? Es dreht sich doch um die Differenzgebühren, welche mein Anwalt im eigenen Namen gegen die unterlegene Partei fetsetzen lassen will, oder?

Mache ich hierbei eine normale Gebürenrechnung nach § 13 und ziehe die PKH Gebühren ab? Dann komme ich doch auf die Differenz. Ist das so richtig? Wie muss sowas aussehen?

Hat vielleicht jemand ein Beispiel?

Vielen Dank bereits im voraus!
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Gast

#2

07.11.2007, 11:05

Du machst einen normalen KfA mit ganz normalen entstandenen RA-GEbühren nach § 126 ZPO ans Gericht. Unter dem GEsamtbetrag setzt Du die Position - abzüglich zur PKH-Festsetzung beantragte Gebühren in Höhe von .... Eur. Denn in dieser Höhe ist der Anspruch auf die Landeszentralkasse übergegangen.
sepp
Foren-Praktikant(in)
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#3

07.11.2007, 11:28

Super, danke!

Dann war mein erster Gedanke ja doch gar nichtso falsch.
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