Testamentsaufhebung

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Bob

#11

06.11.2007, 20:07

Ich kann jetzt nicht mehr nachgucken, da ich bis Montag nicht im Büro bin, aber das Gericht das Eröffnet ohne Nachlassgericht zu sein, eröffnet nur und gibt den Vorgang dann an das Nachlassgericht ab. Die Kosten werden nur beim Nachlassgericht erhoben. Ich meine nicht, dass wenn das Nachlassgericht selber auch bereits ein anderes Testament eröffnet hat, die Gebühren nochmal anfallen, kann mich da aber irren, da Kosten nicht mehr in meinen Bereich fallen.
Einer der Gründe dafür, dass ein Testament übrigens nur persönlich zurückgegeben werden kann liegt daran, dass der Rechtspfleger festzustellen hat, ob der Testator überhaupt testierfähig ist. Ist er es nicht gibt es das Testament auch nicht zurück.
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stef
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#12

07.11.2007, 09:02

@Bob
Ich würde mich freuen, wenn Du die Kostenfrage noch mal recherchierst.

Der Testator wird das Testament nun persönlich abholen, wie uns das AG auch mitgeteilt hatte, nur wollte ich auch wissen, warum das so ist.
Bob

#13

12.11.2007, 07:20

Werden mehrere Testamente des Erblassers bei verschiedenen Gerichten verwahrt und getrennt eröffnet, so fällt die Eröffnungsgebühr mehrfach an.

LG Koblenz, Beschluß vom 2. 8. 2004 - 2 T 435/04
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#14

12.11.2007, 09:51

@Bob

:zustimm
so auch Kammergericht Rpfleger 2002, 383
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stef
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#15

12.11.2007, 14:15

Vielen Dank noch mal für die Klarstellung der Kostenfrage!
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