KV Entwurf

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Jupp03/11

#11

31.10.2007, 13:56

genau so machen wir das auch :zustimm
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#12

31.10.2007, 13:57

aaarg diesen Stoppstellenmodus mag ich überhaupt net
brainy
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#13

02.11.2007, 13:48

Schön, dass es hier doch so viele Meinungen zu diesem Thema gibt :-)
Hätte ich ja nicht mit gerechnet!

Also die Idee mit der F5-Taste find ich eigentlich ganz gut. Glaube, ich schlage das mal meinem Chef vor! Da muss man dann auch nicht immer Angst haben, man könnt was übersehen haben!

Ich finde das sonst sehr aufwendig, vor allem wenn man sowieso einen komplizierten Vertrag hat. Dann noch auf die richitige Form, in den entsprechenden Passagen zu achten find ich schon sehr zeitaufwendig und man muss sich absolut konzentrieren.
Gast

#14

02.11.2007, 22:36

Tja, so ist es nun einmal :roll: . Dabei sind die "Genderformulierungen" noch das geringste Problem (falsa demonstratio non nocet).

Hatte in den letzten 2 Wochen 17 Fälle von 2. Verkaufsfall, wo der 1. Verkaufsfall durch anderen Notar beurkundet wurde.

Vorteil: Notaranderkonto
Nachteil: alles muss umgestrickt werden (+7-fache Kontrolle).

Aber dadurch wird unser Job ja wenigstens halbwegs prickelnd und interessant.
Jupp03/11

#15

02.11.2007, 22:48

Tja, so ist es nun einmal . Dabei sind die "Genderformulierungen" noch das geringste Problem (falsa demonstratio non nocet).
Tut mir leid. Als alter Bauernsohn hab ich vieles gelernt. nur nicht falsa usw. ich meine auch, noch sind wir in Deutschland.
Gast

#16

02.11.2007, 23:01

Ach, mein "lieber Westfale" - um mich mal an Heine anzulehnen -, nach all den Seminaren brauchst Du doch gar kein "mildes Examen" :wink: :) .

Die "falsche Bezeichnung schadet nicht".

Aber, sorry, wollte niemand und niefrau auf den Schlips oder den Kragen treten :( .
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#17

04.11.2007, 16:33

mag mir als nichtlateien mal jemand sagen, was das heißt? :oops:
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Lena
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#18

04.11.2007, 16:48

Ortrun hat geschrieben:Die "falsche Bezeichnung schadet nicht".
steht doch da... :mrgreen:

und du weißt ja... Mr. Googel hilft zur NOt auch immer weiter... :wink:
Liebe Grüße
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#19

04.11.2007, 17:03

axo ok :thx

aber naja schaden tuts nicht, aber wenn man einmal Käuferin schreibt und die eigentliche Verkäuferin mit Verkäufer bezeichnet, siehts vielleicht blöd aus, von daher: generell "Verkäufer und Käufer" und fertig is der Lack.. :ichmussweg :duckrenn
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