KV Entwurf

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brainy
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#1

30.10.2007, 17:18

Hallo,

da ich gerad etwas Luft habe wollt ich mich mal bei euch erkundigen, wie ihr es handhabt bzgl. des Kaufvertragsentwurfs. Und zwar gehts mir insbesondere um Einzahl/Mehrzahl von Käufer/Verkäufer.

Ja, ich weiß, viele denken jetzt wahrscheinlich dass das nur ein kleines Problem ist, aber uns hier passiert es eigentlich fasst immer, dass es irgendwo übersehen wird und erst in der BU dann festgestellt wird, dass z.B. in der Urkunde von einem Käufer die Rede ist und es aber tatsächlich zwei Käufer sind.

Ich wollt nun mal hören, ob es evtl. ein Programm gibt, der das komplette Muster dann entsprechend anpasst!? Es ist ja auch jedes mal eine Zumutung den Vertrag durchzugehen und auch noch auf so etwas zu achten! Da hat man ja echt genug anderes zu beachten!
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Magenta
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#2

30.10.2007, 18:15

Also wir schreiben immer nach der Bezeichnung "im folgenden Käufer genannt" und später im Text heisst es dann immer nur "der Käufer", egal wie viele das sind.

Nur wenn zickige Weiber im Spiel sind, müssen wir es ändern auf Käuferin oder Verkäuferin oder sowas. Ist aber ganz selten. :wink:
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Pepsi
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#3

30.10.2007, 19:07

:zustimm ich wehre mich vehement dagegen Käuferin usw. zu schreiben!!!!!
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Lena
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#4

30.10.2007, 19:59

ebenfalls :zustimm

Allerdings finde ich es besser, wenn man nicht nur schreibt: Nachstehend Käufer genannt. Sondern noch den Zusatz: auch wenn es sich um mehrere Personen handelt.

Wo man halt nicht drum rum kommt ist den Vertrag durchzugucken wo ggf. noch was geändert werden muss, z.b. Zwangsvollstreckungsunterwerfung, Kaufvereinbarung, Bewilligung der Vormerkung, Auflassung. Das muss dann ggf. nochmal angepasst werden.

"Reine" Notariatsprogramme (z.B. TriNotar und so) die nix mim Anwaltsbereich zu tun haben kennen aber auch die Funktion, dass automatisch der Text der URkunde entsprechend angepasst wird... Wobei da halt auch oft Fehler unterlaufen können. Von daher verlass ich mich lieber auf mich selbst und pass die 3-4 Stellen (weil mehr sinds ja wirklich net) von Hand an...
Liebe Grüße
Lena

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#5

30.10.2007, 20:18

naja ok, ich kann natürlich auch den Text so speichern, dass er auf Knopfdruck automatisch Käufer in Käuferin usw. umwandeln kann, aber wie gesagt, ich mag das net!
Jupp03/11

#6

30.10.2007, 20:36

Sofern man bei einem KV bei dem eigentlichen Verkauf schreibt.,

mehrere Käufer erwerben zu gleichen Teilen

und wenn man weiterhin bei der ZV-Unterwerfung schreibt:

Soweit mehrere Käufer erwerben, unterwerfen sich diese als Gesamtschuldner der sofortigen ZV,

hat man einen Vertrag, wo sowohl ein Käufer als auch Eheleute oder mehrere Käufer vorhanden sind.

Problematisch wird es nur, wenn die Anteile der Käufer nicht gleich sind, dann muss eben der Vertrag entsprechend angepaßt werden.
Gast

#7

30.10.2007, 22:03

Ja klar, das mit der so beliebten männlichen Form zeigt halt, dass das bürgerliche Subjekt immer männlich konnotiert ist. Anders gesagt: Frauen haben in der öffentlichen Sphäre nur dann was zu suchen, wenn sie da als - vorzugsweise - Teilzeit-"Männerkes" auftauchen (aber bitte den Griff in den Schminktopf, das hübsche "Outfit" und die Stöckelschuhe nichtvergessen) :evil: . So viel "Ordnung" muss schon sein.

Ich bin und wäre eine der "Zicken", die auf die Endsilbe "in" bestünden.

Übrigens, wenn es doch "egal ist" - ändert mal all Eure Konserven auf die weibliche Form (also z.B. Käuferin - auch wenn es sich um mehrere Personen handelt) und guckt Euch an, wie die Männer dann einen Herzriss kriegen 8) .
Jupp03/11

#8

30.10.2007, 23:06

ich könnte ja jetzt erwidern, mache es aber nicht.
freue mich einfach nur und wünche allen :nacht
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#9

31.10.2007, 08:34

jupp, jo das haben wir natürlich im Muster drin, die Anteile müssten dann natürlich ggf. geändert werden

@Ortrun: na da wirst du bei mir auf Granit stoßen ;-) das ist das Ergebnis von Frau Schwarzer.. Gesetze sind nicht mehr lesbar, weil über all noch das zweite Wort mit in steht.. da finde ich Frau Halts Haltung super, die is nämlich auch dagegen
Kordu

#10

31.10.2007, 13:46

Also: Wir arbeiten ja mit der Textverarbeitung von RA-Micro! Wir schreiben also grundsätzlich "nachstehend der Käufer genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt". Bei "auch wenn es sich um mehrere Personen handelt" und später dann bei der Auflassung "zu Alleineigentum/je zur ideellen Hälfte ..." mache ich dann ???, so dass man dann mit F5 dahin springen und das leicht ändern kann. Also überall, wo etwas ggf. geändert werden werden muss, mache ich ??? und hüpfe mit F5 lustig im Text hin und her.

So ist das wirklich auch überhaupt kein Stress, weil man keine Passage, die ggf. geändert werden muss, übersieht!
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