Ist UB erforderlich???

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brainy
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#1

30.10.2007, 08:57

Guten Morgen an alle Fleißigen!

Habe hier nun einen Vertrag zur Übertragung eines Erbbaurechts zur Abwicklung!

Dieses Erbbaurecht wird im Rahmen einer Teilerbauseinandersetzung übertragen. Die Parteien sind nicht miteinander verwandt!

Bei der BU wurde gesagt, dass die Umschreibung beim GBA direkt erfolgen soll (also keine Voraussetzungen!)

Nun weiß ich gar nicht, ob ich trotzdem erst noch eine Mitteilung an das FA machen muss wegen der UB!?
Ich glaube ja eigentlich nicht, dass für ein Erbbaurecht Steuern gezahlt werden müssen, oder!?
Kordu

#2

30.10.2007, 11:05

Die Anzeigepflicht bezüglich der Grunderwerbsteuer betrifft alle Vorgänge, die unmittelbar oder mittelbar das Eigentum an einem inländischen Grundstück betreffen! ==> also Mitteilung an FA wegen UB

Außerdem muss der Vertrag dem für die Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt angezeigt werden!
brainy
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#3

30.10.2007, 11:13

Danke Kordu!

Mich verwundert das nur etwas, da mein Chef in der BU nur gesagt hatte, dass er nun direkt die Umschreibung beim GBA beantragt!

Sonst erwähnt er ja immer, dass das noch eine Mitteilung an das FA gemacht werden muss...(evtl. hat er es vergessen!?)

Kann mir (oder vielleicht auch du Kordu) auch erklären was man genau unter einem Erbbaurecht zu verstehen hat!? Irgendwie kapier ich nicht ganz was das eigentlich ist!? Ist das denn Eigentum???
Kordu

#4

30.10.2007, 11:19

brainy hat geschrieben:Danke Kordu! Mich verwundert das nur etwas, da mein Chef in der BU nur gesagt hatte, dass er nun direkt die Umschreibung beim GBA beantragt!
Das kannst Du ja trotzdem machen! Manche GB-Ämter verlangen auch nicht die Vorlage der UBs. Der ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Vorgang anzeigepflichtig ist.
brainy hat geschrieben:Kann mir (oder vielleicht auch du Kordu) auch erklären was man genau unter einem Erbbaurecht zu verstehen hat!? Irgendwie kapier ich nicht ganz was das eigentlich ist!? Ist das denn Eigentum???
Ich habe Dir hier mal was reinkopiert. Das dürfte alles erklären:

Das Erbbaurecht (veraltet auch Erbpacht -umgangssprachlich-) ist - aus der Sicht des Erbbauberechtigten - das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche des Grundstücks eines fremden Eigentümers ein Bauwerk zu besitzen. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks ist das Erbbaurecht ein beschränktes dingliches Recht, das auf seinem Grundstück lastet. Das Erbbaurecht wird selbst wie ein Grundstück behandelt (so genanntes „grundstücksgleiches Recht“) und im Grundbuch (in Abteilung II) wie ein Grundstück eingetragen. Es kann selbst belastet werden, beispielsweise mit Grundpfandrechten (Grundschuld und Hypothek). Meist wird vereinbart, dass der Erbbauberechtigte an den Eigentümer des Grundstücks eine einmalige Gegenleistung oder monatliche Zahlungen (den sog. Erbbauzins) leisten muss.

Also: Das Haus, das auf dem Grundstück steht gehört dem Erbbauberechtigten. Das Grundstück selbst gehört ihm nicht. Er hat lediglich am Grundstück ein Recht, das im Grundbuch des Eigentümers vermerkt ist. Deshalb gibt es ja auch ein Erbbaugrundbuch, in dem das Erbbaurecht (in Abt. I wird der Erbbauberechtigte vermerkt) eingetragen und ein Grundbuch, in dem das Eigentum eingetragen ist mit dem Vermerk, dass Eigentum mit Erbbaurecht belastet ist.
brainy
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#5

30.10.2007, 11:32

Vielen lieben Dank Kordu (dacht schon mir kann hier auch keiner helfen)!

Jetzt habe ich es einigermaßen mal kapiert ;-)

Dann werde ich wohl die Ausf. schon mal zum GBA einreichen. Werd ja dann sehen, ob Rpflg. UB verlangt! Schicke aber heut mit gleicher Post Mitteilung an Finanzämter raus!
Kordu

#6

30.10.2007, 11:44

Was noch ganz wichtig ist:

"Notare dürfen Urkunden, die einen anzeigepflichtigen Vorgang
betreffen, den Beteiligten erst aushändigen und Ausfertigungen
oder beglaubigte Abschriften den Beteiligten erst
erteilen, wenn sie die Anzeigen an das Finanzamt abgesandt
haben (§ 21 GrEStG)."


So: Und weil ich Dir so schön geholfen habe, wirst Du heute Abend schön Schalke die Daumen drücken, obwohl Du aus der "verbotenen Stadt" kommst? Einverstanden?
Jupp03/11

#7

30.10.2007, 13:25

Kordu., es fällt auf, dass sie vorher alles schnell beantwortet hat, jetzt nimmt sie sich über eine Stunde Zeit.
Woran es wohl liegen mag?!
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Pepsi
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#8

30.10.2007, 13:56

;-) immer diese Fußballer arrg
StineP

#9

30.10.2007, 14:16

Gehört ja nun echt nicht hierher, Pepsi
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#10

30.10.2007, 14:48

na wenn die schon damit anfangen, konnte mir die bemerkung nicht verkneifen
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