Formulierung zu Anlagen in Urkunde

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Gast

#11

27.10.2007, 18:44

Bei brainy geht es Beifügung von Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Erbnachweise, nicht um Urkunden, in die eine andere Partei einzutreten hat. Diese werden ja schließlich auch nicht beigefügt. Eintritt in eine Vereinbarung (Erbbaurechtsvertrag) ist etwas anderes als Beifügung von Personenstandsurkunden. Eintritt in Vereinbarungen war nicht die gestellte Frage!
Jupp03/11

#12

27.10.2007, 18:56

S. Posting von Lena. Diesem ist nichts hinzuzufügen.
Gerade bei einer Erbangelegenheit ist eine Bezugnahme auf die letztwillige Verfügung -ein Eintritt sicherlich nicht- notwendig und somit auch zu benennen.

Der Hinweis auf die Eintrittspflicht in den Erbbaurechtsvertrag war ein zusätzlicher Hinweis von mir.
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