Erhöhung der Kommanditeinlagen

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Lena
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#11

26.10.2007, 17:50

Personengesellschaften sind nicht anzeigepflichtig!

Und bei Kapitalgesellschaften immer der Notar wo die Abtretung/Veränderung des Kapitals beurkundet wurde. Eine reine Beglaubigung reicht ja bei Kapitalgesellschaften nicht aus...

Gut find ich dazu die Merkblätter über die "steuerlichen Beistandspflichten" die es in fast jedem Bundesland gibt... Bis auf die Adressen der jeweiligen zuständigen Finanzämter ist ja der erste Teil der Broschüre - über die Anzeigepflicht - ja bundesweit gültig...
Dateianhänge
merkblatt_steuerliche_beistandspflicht.pdf
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Liebe Grüße
Lena

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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Kordu

#12

26.10.2007, 17:59

Ja, Ihr habt Recht! Ich habe mich vertan! :oops:

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil! :D
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