Hillllfeee,
ich hab zum ersten Mal einen Vertrag, wo die hiesige Kirchengemeinde Grundstücke verkauft und Chefe hat aufgeschrieben: "an Kirchenkreisamt 2 begl. Abschriften zur GEnehmigung schicken".. und was genau schreib ich da, muss ich da n bestimmten § angeben oder reicht: "überreiche ich anliegend 2 begl. Abschriften... mit der Bitte um Genehmigung."
Genehmigung Kirchenkreisamt
m. E. verlangen die 3 begl. Kopien.
Ganz normal die Genehmigung anfordern, wie du oben geschrieben hast.
Kreiskirchenamt weiß dann Bescheid.
Dran denken, dass du später dem FA noch mitteilen mußt, dass die Genehmigung vorliegt, somit Rechtswirksamkeit des Vertrages eingetreten ist.
Ganz normal die Genehmigung anfordern, wie du oben geschrieben hast.
Kreiskirchenamt weiß dann Bescheid.
Dran denken, dass du später dem FA noch mitteilen mußt, dass die Genehmigung vorliegt, somit Rechtswirksamkeit des Vertrages eingetreten ist.
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jo, das fragen die von sich aus schon immer an.. 3 stück? bist du sicher, dann hat Chefe das wohl versust, hat nämlich beim käufer 3 geschrieben.. na dann schick ich besser 3 hin, oh man, ich hab 3 verträge, 3 x 3 macht schon 9.. arrrg