Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Habe dieses Forum gerade neu entdeckt und komme sofort mal mit 'ner Frage...
Versammlungsprotokoll/Verwalterbestellung ist nach § 26 (4) bzw. § 24 (6) WEG u.a. "von einem Wohnungseigentümer" zu unterzeichnen.
Problem: Wohnung des "Eigentümers", der unterzeichnet hat, gehört ihm nicht alleine. Ist bei Gesamthandseigentum Unterzeichnung durch alle Eigentümer der betreffenden Wohnung erforderlich oder reicht ein (Mit-)eigentümer? WEG-Kommentar (Bährmann/Pick/Merle) schweigt sich aus.
Danke für Eure Antworten.
Versammlungsprotokoll nach WEG
An Deiner Stelle würde ich den zuständigen Rechtspfleger des Grundbuchs anrufen und ihn fragen, wie er's denn gerne hätte.
Hier in Hannover ist es so: Sollte auch ein Verwalterbeirat bestehen, werden nur die Unterschriften "gezählt" (Versammlungsleiter, Beirat und ein Eigentümer), sollte kein Verwalterbeirat bestehen: Versammlungsleiter und Eigentümer.
Das GB-Amt zieht nicht das Grundbuch hinzu, das im Eigentum des Eigentümers steht, der unterschrieben hat. Wenn also Eheleute Eigentümer wären, würde das GB-Amt nicht monieren, dass eine Unterschrift fehlt. Die Prüfung der Unterschriften unterliege dem Notar, der die Verwalterzustimmung beurkundet.
Hier in Hannover ist es so: Sollte auch ein Verwalterbeirat bestehen, werden nur die Unterschriften "gezählt" (Versammlungsleiter, Beirat und ein Eigentümer), sollte kein Verwalterbeirat bestehen: Versammlungsleiter und Eigentümer.
Das GB-Amt zieht nicht das Grundbuch hinzu, das im Eigentum des Eigentümers steht, der unterschrieben hat. Wenn also Eheleute Eigentümer wären, würde das GB-Amt nicht monieren, dass eine Unterschrift fehlt. Die Prüfung der Unterschriften unterliege dem Notar, der die Verwalterzustimmung beurkundet.