Versammlungsprotokoll nach WEG

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Gast

#1

19.10.2007, 08:40

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Habe dieses Forum gerade neu entdeckt und komme sofort mal mit 'ner Frage...

Versammlungsprotokoll/Verwalterbestellung ist nach § 26 (4) bzw. § 24 (6) WEG u.a. "von einem Wohnungseigentümer" zu unterzeichnen.

Problem: Wohnung des "Eigentümers", der unterzeichnet hat, gehört ihm nicht alleine. Ist bei Gesamthandseigentum Unterzeichnung durch alle Eigentümer der betreffenden Wohnung erforderlich oder reicht ein (Mit-)eigentümer? WEG-Kommentar (Bährmann/Pick/Merle) schweigt sich aus.

Danke für Eure Antworten.
Zuletzt geändert von Gast am 19.10.2007, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
Kordu

#2

19.10.2007, 10:59

An Deiner Stelle würde ich den zuständigen Rechtspfleger des Grundbuchs anrufen und ihn fragen, wie er's denn gerne hätte.

Hier in Hannover ist es so: Sollte auch ein Verwalterbeirat bestehen, werden nur die Unterschriften "gezählt" (Versammlungsleiter, Beirat und ein Eigentümer), sollte kein Verwalterbeirat bestehen: Versammlungsleiter und Eigentümer.

Das GB-Amt zieht nicht das Grundbuch hinzu, das im Eigentum des Eigentümers steht, der unterschrieben hat. Wenn also Eheleute Eigentümer wären, würde das GB-Amt nicht monieren, dass eine Unterschrift fehlt. Die Prüfung der Unterschriften unterliege dem Notar, der die Verwalterzustimmung beurkundet.
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