GmbH Löschung HR

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stef
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#1

15.10.2007, 20:25

Hallo.

Kurze Frage, die GmbH wurde bereits beim Gewerbeamt abgemeldet. Muss ich da irgendwas beachten?

VG,
Stef
Gast

#2

15.10.2007, 21:37

Hi Steff!

Darf ich einmal fragen, wie die Gesellschaft aufgelöst wurde? Durch Insolvenzantrag oder durch Gesellschafterbeschluss?

Bei dem Insolvenzverfahren ist nichts zum Handelsregister anzumelden. Die entsprechenden Eintragungen nimmt das Registergericht von Amts wegen vor.

Wenn die Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst wurde, muss die Liquidation durch die Liquidatoren beim Handelsregister anmeldet werden. Durch den Beschluss, dass die Gesellschaft aufgelöst wird, ändert sich der Zweck der Gesellschaft in Abwicklung und Beendigung der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat keine Geschäftsführer mehr sondern Liquidatoren, die entweder die ehemaligen Geschäftsführer (geborene Liquidatoren) oder andere Personen sind, die im Gesellschafterbeschluss bestellt werden müssen (gekorene Liquidatoren). Es ist darauf zu achten, dass bestehende Prokuren aus dem Handelsregister gelöscht werden.

Die Liquidatoren müssen drei mal im Bundesanzeiger bekannt machen, dass die Gesellschaft aufgelöst ist.

Erst wenn die Liquidation vollständig abgewickelt ist, d. h. wenn die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beglichen und der verbliebene Betrag an die Gesellschafter verteilt wurde, kann die Beendigung der Liquidation zum Handelsregsiter angemeldet werden und auch erst dann wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.

Liebe Grüße
Sandra
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stef
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#3

16.10.2007, 15:00

Hi Sandra,

vielen Dank für deine Antwort!

Da Gesellschaftsrecht für mich absolutes Neuland ist, habe ich natürlich blöde Fragen. Es handelt sich um einen Gesellschafterbeschluss, der alleinige Gesellschafter hat auch das Amtsgericht bereits angeschrieben und er wurde an uns verwiesen. Ansonsten bilden sich ja Parallelen mit dem Vereinsrecht.

liebe Grüße,
Steffi
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Pepsi
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#4

16.10.2007, 19:18

muss ein Verein auch liquidiert werden?

PS: würdest du bitte dein Software in dein Profil eintragen
Gast

#5

16.10.2007, 22:03

Das sind doch keine blöden Fragen und jeder fängt mal an. Man lernt auch jeden Tag etwas Neues dazu wenn man schon etwas länger in dem Beruf ist.

Der Gesellschafter muss einen Beschluss fassen, dass die Gesellschaft aufgelöst wird und dass er zum Liquidator bestellt wird sowie seine Vertretungsmacht. Der Beschluss muss schriftlich gefasst werden, eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Der Beschluss muss mit der Anmeldung zum Registergericht geschickt werden.

Die Anmeldung muss notariell beglaubigt werden. Es muss angemeldet werden dass die Gesellschaft durch Beschluss aufgelöst wird, ggf. dass die Prokuren erloschen sind, dass der bisherige Geschäftsführer zum Liquidator bestellt wurde und die Vertretungsmacht des Liquidators. In der Anmeldung muss der Liquidator auch die Versicherung abgeben, die die Geschäftsführer bei ihrer Bestellung abgeben müssen.

Wenn du keine Vorlage für die Anmeldung hast, kann ich dir gern einen Entwurf der Anmeldung per PN schicken. Dies geht allerdings nicht vor morgen Abend :? .

Liebe Grüße
Sandra

Ps. Mit Vereinsauflösungen kenn ich mich auch nicht aus. Ich habe gerade kurz ins BGB geschaut und in § 74 BGB steht, dass die Auflösung des Vereins ins Vereinsregister eingetragen wird und in § 76 BGB steht, dass die Liquidatoren in das Vereinsregister anmeldet werden müssen.
... Wie gesagt, man lernt immer wieder dazu :D
Terry
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#6

16.10.2007, 22:18

Nachdem die ganze Sache unterzeichnet ist, muss dreimal im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Nach Ablauf eines Sperrjahres, von der dritten Veröffentlichung an gerechnet, muss mit einer erneuten HR-Anmeldung die endgültige Löschung im Handelsregister, durch den Liquidator, bewirkt werden.
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stef
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#7

17.10.2007, 11:50

@Pepsi, ich habe (noch) keine Software, daher hatte ich einfach nichts eingetragen.

@Sandra, du machst mir Mut, danke, zumal ich Gesellschaftsrecht auch sehr interessant finde. Der Beschluss kann also auch mit neuem Datum verfasst werden und muss nicht mit der eigentlichen Auflösung der GmbH datieren? Denn die Auflösung liegt ja schon lange zurück. Vielen Dank noch mal für deine Hilfe, Entwürfe habe ich auch bereits.

Wenn ihr mal Fragen in Sachen Vereinsrecht habt, dann her damit!

liebe Grüße,
Steffi
Gast

#8

17.10.2007, 12:06

Wieso "ist schon lange aufgelöst"? Die GmbH besteht doch zur Zeit noch mit unveränderter Rechtspersönlichkeit fort.

Du schreibst doch in der Ubgl. mit Entwurf wie folgt:

Zu den
Handelsregisterakten

...

überreiche ich anliegend als Liquidator Beschluss der Gesellschafterversammlung vom ... Die Gesellschaft hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und mich zum Liquidator bestellt.

Dann kommt der ganze Sumpf wie bei Geschäftsführerbestellung - also die Versicherung des Liquidators, dass keine Umstände i.S.d. § 66 IV GmbHG vorliegen, die seiner Bestellung entgegenstehen und die Belehrung durch Notar -

und dann die Ubgl.
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stef
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#9

19.10.2007, 08:30

Das stimmt, ich habe mich unglücklich ausgedrückt, ich meinte nur, weil die Gewerbeabmeldung ja bereits erfolgt ist. Es wurde 'lediglich' versäumt, das Ganze auch beim Gericht bekannt zu machen.

Aber dafür sind wir ja da. :)
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