Satzungsänderung Kapitalerhöhung AG

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Tine
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#1

14.10.2007, 21:21

Hallo Ihr,

meine letzten Erfahrungen im Handelsrecht sind ewig her. Im März haben wir haben wir die AG Gründung gemacht. Jetzt muss ich eine Kapitalerhöhung einer AG zum Handelsregister anmelden. Der Beschluss der Kapitalerhöhung wurde notariell bei uns beurkundet. Wie macht Ihr das mit dem vollständigen Wortlaut der zuletzt zum Handelsregister eingereichten Satzung, Notarbescheinigung nach § 181 AktG kriege ich hin, wie ändere ich aber die Satzung so, dass mit der Satzungsänderung übereinstimmt? Ich steh hier grad auf dem Schlauch und bin froh über jede Hilfe. Ich hoffe, ich konnte mich hier verständlich ausdrücken, ich bin total am verzweifeln. :oops:
LG Tine
Terry
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#2

14.10.2007, 21:32

Ich hoffe mal, dass ich deine Frage richtig verstanden habe. Wenn bei euch die Gründung im März erfolgt ist, dann hast du doch die (alte) Satzung. In der jetzt beurkundeten Kapitalerhöhung sollte doch der neue Wortlaut des entsprechenden § angegeben sein. Dies brauchst du nur in die "alte"Satzung einzuarbeiten. Also: den entsprechenden alten § raus, den neuen Wortlaut rein.
Oder habe ich deine Frage total falsch verstanden....
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Tine
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#3

14.10.2007, 21:40

Nee, hast meine Frage richtig verstanden. Ich danke Dir.
Ich war nur nicht ganz sicher, wie ich hier praktisch vorgehen soll. Als Überschrift schreibe ich dann "Aktueller Wortlaut der Satzung vom ..." oder so ähnlich?
LG Tine
Terry
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#4

14.10.2007, 21:48

Du solltest zunächst die Satzung entsprechend ändern ( dann natürlich gegenlesen) und ein "Vorblatt" entwerfen. So wie man das auch bei der Neufassung der Satzung einer GmbH macht. "Hiermit bescheinige ich, dass der Wortlaut der....... usw." du weißt schon.
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Tine
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#5

14.10.2007, 21:55

Satzung ändern, gegenlesen, geht klar, aber Vorblatt? Wird die Bescheinigung nicht hinten an die Satzung angeheftet? Wie machst Du das auf Arbeit? :oops:
LG Tine
Terry
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#6

14.10.2007, 21:58

Also ich mach immer ein "Vorblatt", das praktisch auf die neue Satzung "drauf" kommt. Aber es spricht sicher nichts dagegen, diese Seite als letzte zu nehmen.
..................
Ne, da spricht nichts dagegen. Viel Erfolg!
Jupp03/11

#7

14.10.2007, 22:00

Es gibt Kanzleien, die machen den Zettel hinten und andere vorne,
Terry
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#8

14.10.2007, 22:02

so isset, der jupp hat Recht
halt wie im richtigen Leben
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Tine
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#9

14.10.2007, 22:08

Danke Euch für die schnelle Hilfe! :thx

Gut, dass es Euch gibt! Was würde ich ohne das Forum und die lieben Mitglieder machen? :D

Dann kann ich ja morgen frisch ans Werk gehen. :pc
LG Tine
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