Aktienrecht Umwandlung nichtstimmberechtigte Aktien

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Manfred Fisch
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#51

30.09.2008, 12:12

Wenn alle Aktionäre anwesend sind, braucht es garkeine Einladung zu geben und damit auch keine Veröffentlichung. Monatsfrist ist maßgeblich, sollte doch eine Einladung erforderlich sein (reicht schon, wenn 1 Aktionär weder anwesend noch vertreten ist). Wenn eine Einladung erforderlich ist, muss in der Einladung der Beschlussvorschlag enthalten sein.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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Pepsi
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#52

30.09.2008, 14:52

jep.. es kommen/können wohl nicht alle Aktionäre.. Einladungstext haben wir denen gegeben, und gesagt dementsprechend (1 Monat) muss der Termin dann sein..
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