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Verfasst: 16.11.2007, 08:40
von Kordu
Ok, dann lehne ich mich jetzt entspannt zurück. Vielleicht schreibt Jupp ja noch was. Wenn nicht, dann nicht.

Verfasst: 18.11.2007, 01:44
von Gast
Die Testamentsvollstreckerin kann abberufen werden, wenn sie die Vollstreckung nicht ordnungsgemäß durchführt. Dann können die Erben Antrag beim Nachlassgericht stellen.

War einige Zeit zu "gestresst", um hier reinzuschauen (schade, schnüff). Von daher habe ich vielleicht was übersehen. Aber wieso sollte hier TV pflichtwidrig oder obliegenheitsverletzend tätig gewesen sein?

Ansonsten sehe ich, wie Jupp03 bereits angemerkt hat, wegen der Korrespektivität der letztwilligen Anordnungen keinerlei Möglichkeit auf Abänderung der letztwilligen Verüfungen.


P.S. Warum sollte die Tochter nicht TVin sein können