Aktienrecht Umwandlung nichtstimmberechtigte Aktien
- Manfred Fisch
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Also ich hab das so bei einem großen deutschen Automobilbauer, der einem amerikanischen Großkonzern gehört, gemacht und es ging ohne Beanstandung durch.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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- Pepsi
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ja natürlich Beurkundung ist ja die höchste Form
tatsächlich ist es wohl so, dass damit gemeint ist, der Notar muss die Niederschrift mit unterschreiben (so stehts auch in Happ)
er wills nun partout so machen (werden wir ja sehen wer recht hat grr)
tatsächlich ist es wohl so, dass damit gemeint ist, der Notar muss die Niederschrift mit unterschreiben (so stehts auch in Happ)
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- Manfred Fisch
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Nein, NUR der Notar unterschreibt die Niederschrift, auch nicht der AR-Vorsitzende. Wenn Du magst, ruf an (welche Auflage vom Happ habt ihr eigentlich?? Mir sind solch gravierenden Fehler garnicht bekannt.)Pepsi hat geschrieben:ja natürlich Beurkundung ist ja die höchste Form
tatsächlich ist es wohl so, dass damit gemeint ist, der Notar muss die Niederschrift mit unterschreiben (so stehts auch in Happ)
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wir haben die neuste... grad erst deswegen bestellt (weiß jetzt nich welche das ist, zu faul nachzugucken)
och man, jetz tut sich ja schon wieder n neues Problem auf... wer muss denn nun was unterschreiben?!
Also wir haben jetzt ein "Protokoll über die Beschlüsse der Stammaktionäre" und "Protokoll über die Beschlüsse der Vorzugsaktionäre" so wies vom Text her bei Happ drin steht, also so ungefähr: "der Vorstand und Aufsichtsrat... haben beschlossen usw.." also so wie wenn der Notar das wiedergibt was passiert ist... und dass unterschreibt er dann... jo jetzt verstehe ich das Muster auch, hatte mich schon über den Text gewundert
aber du hast doch selbst geschrieben, dass das Protokoll der HV beurkundet werden muss.. und nun doch nicht mehr?!
jetzt wo dus sagst, verstehe ich das Muster aber auch so, da dadrunter steht "Mustermann, Notar" und Chefe faselte was von "so wie ne Tatsachenbescheinigung"
hm so und dann haben wir noch die HR-Anmeldung... also an sich sollte da nichts schief gehen, ist alles von Herrn Happ brav abgeschrieben
Beurkundung wurde übrigens verschoben, weil wir keine außerordentliche Versammlung machen können, weil nicht alle können und der eine immer besonders pingelig ist
och man, jetz tut sich ja schon wieder n neues Problem auf... wer muss denn nun was unterschreiben?!
Also wir haben jetzt ein "Protokoll über die Beschlüsse der Stammaktionäre" und "Protokoll über die Beschlüsse der Vorzugsaktionäre" so wies vom Text her bei Happ drin steht, also so ungefähr: "der Vorstand und Aufsichtsrat... haben beschlossen usw.." also so wie wenn der Notar das wiedergibt was passiert ist... und dass unterschreibt er dann... jo jetzt verstehe ich das Muster auch, hatte mich schon über den Text gewundert
aber du hast doch selbst geschrieben, dass das Protokoll der HV beurkundet werden muss.. und nun doch nicht mehr?!
jetzt wo dus sagst, verstehe ich das Muster aber auch so, da dadrunter steht "Mustermann, Notar" und Chefe faselte was von "so wie ne Tatsachenbescheinigung"
hm so und dann haben wir noch die HR-Anmeldung... also an sich sollte da nichts schief gehen, ist alles von Herrn Happ brav abgeschrieben
Beurkundung wurde übrigens verschoben, weil wir keine außerordentliche Versammlung machen können, weil nicht alle können und der eine immer besonders pingelig ist
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Also wenns irgend geht, ruf mal an, das ufert jetzt zu sehr aus. Wenn's der neueste Happ ist, dann wohl 3. Auflage. Vllt. können wir dann alles Schritt-für-Schritt durchgehen. Wenn nicht, schreib ne PN, dann schreib ich nochmal alles in Ruhe auf. Dir erstmal ein schönes Wochenende (und allen stillen Lesern natürlich auch)
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Das glaub ich ja nu garnicht mehrwifey
ist streitsüchtig
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so nu ich nochmal: muss nun die Einladung 30 Tage vorher im Bundesanzeiger veröffentlicht werden?
edit: bisher steht in der Satzung: "..Abgesehen von den durch Gesetz und Satzung bestimmten Fällen ist die Hauptversammlung einzuberufen, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert.
Die EInberufung erfolgt durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat unter Mitteilung der Tagesordnung mittels eingeschriebenen Brief an die einzelnen Aktionäre mit einer Frist von einem Monat...."
1. Muss ich die EInladung nun veröffentlichen?
2. welche Frist ist nun gültig, 30 Tag oder 1 Monat?
ich krieg echt noch die Krise mit dem Fall
edit: bisher steht in der Satzung: "..Abgesehen von den durch Gesetz und Satzung bestimmten Fällen ist die Hauptversammlung einzuberufen, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert.
Die EInberufung erfolgt durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat unter Mitteilung der Tagesordnung mittels eingeschriebenen Brief an die einzelnen Aktionäre mit einer Frist von einem Monat...."
1. Muss ich die EInladung nun veröffentlichen?
2. welche Frist ist nun gültig, 30 Tag oder 1 Monat?
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mittlerweile hab ichs nach stundenlangem lesen selbst verstanden:
die ges. Frist von 30 Tagen darf nur verlängert werden (ins unserem Fall also 1 Monat)
die EInladung muss nicht veröffentlicht werden, da dies die Satzung vorsieht und alle Aktionäre namentlich bekannt sind
trotzdem danke fürs Bemühen!! so langsam steig ich duch Happ durch
die ges. Frist von 30 Tagen darf nur verlängert werden (ins unserem Fall also 1 Monat)
die EInladung muss nicht veröffentlicht werden, da dies die Satzung vorsieht und alle Aktionäre namentlich bekannt sind
trotzdem danke fürs Bemühen!! so langsam steig ich duch Happ durch