Klauselumschreibung Grundschuld - Vermerk für Original?!
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- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 45
- Registriert: 31.10.2007, 12:05
Guten Tag!
Ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage ein eigenständiges Thema ist, weswegen ich mich hier als anhänge.
Auch wenn mich diese sich derzeit häufenden Klauselumschreibungen nerven, so habe ich doch bislang noch nie ein Problem damit gehabt. Bis jetzt! Die Bank schreibt Folgendes:
"...mit der Bitte, die dingliche Vollstreckungsklausel gegen Frau RAin... als Insolvenzverwalterin über das Vermögen des Herrn xx umzuschreiben. Die bestehende persönliche Haftungsübernahme des Herrn xx behält unverändert Gültigkeit. Witerhin bitten wir die dingliche Vollstreckungsklausen gegen Frau xx als jetztige 1/2 Eigentümerin zu erteilen."
Als Eckdaten: Bei der Grundschuld handelte es sich um eine Finanzierungsgrundschuld im Rahmen einer Kaufpreisfinanzierung. Die Käufer, Eheleute xx, haben damals für sich und in Vollmacht für die Verkäufer gehandelt.
Beide Eheleute xx haben sich sowohl dinglich als auch persönlich unterworfen. Die Eheleute xx sind sofort zu 1/2 Eigentümer geworden, es gab seit damals keine Änderung der Eigentumsverhältnisse.
Desweiteren heißt es in der Urkunde - wie üblich - "...in der Weise, dass die ZV...gegen den jeweiligen Eigentümer...zulässig ist."
Was will die Bank von mir?
Zum einen hat Frau xx sich doch in der Urkunde schon dinglich unterworfen und zu dem anderen Punkt: Kann ich den Titel auf die Insolvenzverwalterin umschreiben? Ich kenne dies nur bei Gläubiger- oder Eigentümerwechsel. Keines von beiden ist hier erfolgt.
Vielen Dank im Voraus.
Ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage ein eigenständiges Thema ist, weswegen ich mich hier als anhänge.
Auch wenn mich diese sich derzeit häufenden Klauselumschreibungen nerven, so habe ich doch bislang noch nie ein Problem damit gehabt. Bis jetzt! Die Bank schreibt Folgendes:
"...mit der Bitte, die dingliche Vollstreckungsklausel gegen Frau RAin... als Insolvenzverwalterin über das Vermögen des Herrn xx umzuschreiben. Die bestehende persönliche Haftungsübernahme des Herrn xx behält unverändert Gültigkeit. Witerhin bitten wir die dingliche Vollstreckungsklausen gegen Frau xx als jetztige 1/2 Eigentümerin zu erteilen."
Als Eckdaten: Bei der Grundschuld handelte es sich um eine Finanzierungsgrundschuld im Rahmen einer Kaufpreisfinanzierung. Die Käufer, Eheleute xx, haben damals für sich und in Vollmacht für die Verkäufer gehandelt.
Beide Eheleute xx haben sich sowohl dinglich als auch persönlich unterworfen. Die Eheleute xx sind sofort zu 1/2 Eigentümer geworden, es gab seit damals keine Änderung der Eigentumsverhältnisse.
Desweiteren heißt es in der Urkunde - wie üblich - "...in der Weise, dass die ZV...gegen den jeweiligen Eigentümer...zulässig ist."
Was will die Bank von mir?
Zum einen hat Frau xx sich doch in der Urkunde schon dinglich unterworfen und zu dem anderen Punkt: Kann ich den Titel auf die Insolvenzverwalterin umschreiben? Ich kenne dies nur bei Gläubiger- oder Eigentümerwechsel. Keines von beiden ist hier erfolgt.
Vielen Dank im Voraus.
Schau mal in das Thema
Notariat Fachbereich
neue vollstreckbare Ausfertigung einer Urkunde
letzte Meldung 30.01.2008
Vielleicht hilft das weiter
Notariat Fachbereich
neue vollstreckbare Ausfertigung einer Urkunde
letzte Meldung 30.01.2008
Vielleicht hilft das weiter
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- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 45
- Registriert: 31.10.2007, 12:05
Auch wenn sich mir das "warum" heute nicht mehr wirklich erschließt:
Danke! Jetzt weiß ich wenigstens was ich machen muss.
Danke! Jetzt weiß ich wenigstens was ich machen muss.