Änderung des GS-Rechts des BGB zum 19.08.2008

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#31

09.09.2008, 19:56

m axo... ja aber dann fragen sie nach und was sag ich dann? ;-)
Kordu

#32

09.09.2008, 19:59

Pepsi hat geschrieben:m axo... ja aber dann fragen sie nach und was sag ich dann? ;-)
Natürlich die Wahrheit!
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#33

09.09.2008, 20:00

und warum dann das Theater.. dann schreib ichs vielleicht doch besser rein :hm
Jupp03/11

#34

09.09.2008, 20:38

Pepsi hat geschrieben:und warum dann das Theater.. dann schreib ichs vielleicht doch besser rein :hm
Aber sowas von

:zustimm
Benutzeravatar
Manfred Fisch
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 645
Registriert: 19.05.2006, 17:45
Beruf: Notarfachwirt
Software: Andere
Wohnort: Reichelsheim

#35

09.09.2008, 21:40

Es lebe die Hypothek!
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
Jupp03/11

#36

09.09.2008, 21:44

Es sollte hier sachlich bleiben, dafür ist das Thema für diejenigen, denen es vielleicht hilft, zu wichtig.
Benutzeravatar
Manfred Fisch
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 645
Registriert: 19.05.2006, 17:45
Beruf: Notarfachwirt
Software: Andere
Wohnort: Reichelsheim

#37

10.09.2008, 09:43

Hallo Jupp. Ich bleib ja sachlich. Ich sehe nur auf uns zukommen, dass wir uns - zumindest bei Finanzierungsgrundschulden - so langsam von der Grundschuld verabschieden und zur Hypothek wechseln können. Schonmal überlegt, ob das vllt. eine sinnvolle Alternative darstellen könnte?
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#38

10.09.2008, 10:17

gelten denn die Vorschriften nur für GS und nicht für Hypotheken?
Benutzeravatar
Manfred Fisch
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 645
Registriert: 19.05.2006, 17:45
Beruf: Notarfachwirt
Software: Andere
Wohnort: Reichelsheim

#39

10.09.2008, 11:56

§ 1193 Kündigung
(1) Das Kapital der Grundschuld wird erst nach vorgängiger Kündigung fällig. Die Kündigung steht sowohl dem Eigentümer als dem Gläubiger zu. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
(2) Abweichende Bestimmungen sind zulässig. Dient die Grundschuld der Sicherung einer Geldforderung, so ist eine von Absatz 1 abweichende Bestimmung nicht zulässig.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#40

10.09.2008, 14:44

:thx dachte ich mir schon, wollts nur bestätigt haben...
Antworten