Löschung Auflassungsvormerkung

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#31

22.10.2007, 23:07

StineP hat geschrieben:
n o. g. Angelegenheit ist eine Auflassungsvormerkung zugunsten Blabla GmbH eingetragen, die AB GmbH (unser Mandant) abgetreten wurde.
Ist doch eindeutig!?
nö eben nicht, sonst würd ich nicht fragen:
StineP hat geschrieben:Unser Mandant: AB GmbH hatte einen GF - der abberufen wurde... Nach seiner Abberufung allerdings hat er im Namen der AB GmbH mit einem rechtswidrig arbeitenden Notar Geschäftsanteile übertragen an die XY ... wurde auch im GB reingenommen...
wer hat denn nun hier an wen was für GS-Anteile übertragen?
also ich denke solange hier nicht geklärt ist, wem nun die Aufl.vorm. gehört, ist gar nichts klar.. sorry Stine
Antworten