Verfasst: 09.10.2007, 09:09
Hallo zusammen,
ich habe einen grundsätzlichen Tip, wenn einmal die Doppelvollmacht im Vertrag vergessen worden und Grundbesitz betroffen ist. Dann brauchen wir den Nachweis in der Form des § 29 GBO, müssen uns also durch Zustellung durch den GVZ helfen.
Alternativ ist es nach Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rn. 3748 möglich, dass der Vertragsgegner die vom gesetzlichen Vertreter erhaltene Ausfertigung des Genehmigungsbeschlusses selbst beim Grundbuchamt einreicht. Ich habe das letztes Jahr einmal praktiziert und es hat auch beim GBA funktioniert.
cerreto
ich habe einen grundsätzlichen Tip, wenn einmal die Doppelvollmacht im Vertrag vergessen worden und Grundbesitz betroffen ist. Dann brauchen wir den Nachweis in der Form des § 29 GBO, müssen uns also durch Zustellung durch den GVZ helfen.
Alternativ ist es nach Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rn. 3748 möglich, dass der Vertragsgegner die vom gesetzlichen Vertreter erhaltene Ausfertigung des Genehmigungsbeschlusses selbst beim Grundbuchamt einreicht. Ich habe das letztes Jahr einmal praktiziert und es hat auch beim GBA funktioniert.
cerreto