Klauselumschreibung Grundschuld - Vermerk für Original?!
und genau das ist falschPepsi hat geschrieben:Du beschreibst einfach die Situation, dass z.B. abgetreten wurde, oder eben die Bank jetzt anders firmiert (Rechtsnachfolge..), nimmst Bezug auf vorgelegte Unterlagen (jupp, ich bin mir nie sicher, welche man beifügen muss?) und dann schreibst du, wird die vorstehende Ausfertigungsklausel aufgehoben und hiermit der ... zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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blind bin ich noch nicht.. könntest du bitte meine Frage beantworten?!
ok ich gebe zu ich habe "nunmehr" vergessen, also "wird nunmehr der .. erteilt"
ok ich gebe zu ich habe "nunmehr" vergessen, also "wird nunmehr der .. erteilt"
Eine Vollstreckungsklausel wird nicht aufgehoben, ich hatte es vorab
-eingezogen- schon mal geschrieben.
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Jupp03 hat geschrieben:Geh mal auf Suchen, dort müßten welche zu finden sein. Es gibt zig Muster für Klauselerteilungen, hier aber glaub ich nicht. Wenn du es nicht findest, sag Bescheid, stell den Fall der Fragestellerin dann hier ein.
Ich hab´s gefunden.
Ein schönes Wochenende und bis bald!
LG Conny