Klauselumschreibung Grundschuld - Vermerk für Original?!

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Pepsi
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#21

10.10.2008, 18:31

Jupp03/11

#22

10.10.2008, 21:09

Pepsi hat geschrieben:Du beschreibst einfach die Situation, dass z.B. abgetreten wurde, oder eben die Bank jetzt anders firmiert (Rechtsnachfolge..), nimmst Bezug auf vorgelegte Unterlagen (jupp, ich bin mir nie sicher, welche man beifügen muss?) und dann schreibst du, wird die vorstehende Ausfertigungsklausel aufgehoben und hiermit der ... zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
und genau das ist falsch
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Pepsi
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#23

10.10.2008, 21:34

warum?
Jupp03/11

#24

10.10.2008, 21:36

Lesen, auch das fettgedruckte
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#25

10.10.2008, 21:42

blind bin ich noch nicht.. könntest du bitte meine Frage beantworten?!
ok ich gebe zu ich habe "nunmehr" vergessen, also "wird nunmehr der .. erteilt"
Jupp03/11

#26

10.10.2008, 21:44

Eine Vollstreckungsklausel wird nicht aufgehoben, ich hatte es vorab
-eingezogen- schon mal geschrieben.
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#27

10.10.2008, 21:46

was ist da der Unterschied (oh man, bin ich heut zu blöd..?!)
Notarita
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#28

10.10.2008, 21:47

Jupp03 hat geschrieben:Geh mal auf Suchen, dort müßten welche zu finden sein. Es gibt zig Muster für Klauselerteilungen, hier aber glaub ich nicht. Wenn du es nicht findest, sag Bescheid, stell den Fall der Fragestellerin dann hier ein.
:thx

Ich hab´s gefunden.

Ein schönes Wochenende und bis bald!
:nacht
LG Conny
Jupp03/11

#29

10.10.2008, 21:47

Lies doch einfach mal, nein, bist genau so faul wie ich.
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Gruftie
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#30

10.10.2008, 21:49

bist genau so faul wie ich.
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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