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Verfasst: 08.11.2007, 10:26
von Kordu
Ich konnte Dir leider nicht früher so ausführlich schreiben, weil ich das Würzburger Notarhandbuch nicht im Büro in Hannover habe, sondern in dem anderen, in dem ich letzte Woche Urlaub hatte. Deshalb erst heute meine ausführliche Antwort!

Verfasst: 08.11.2007, 10:27
von StineP
Macht nichts. War zum Glück keine sehr eilige Sache, auch wenn Chef nun schon die ganze Zeit rumgenervt hat..

Danke

Verfasst: 08.11.2007, 19:47
von Jupp03/11
meine Meinung wurde somit bejaht.

Hinzu komt hier, dass die Schlusserben gar nicht bekannt sind.

Verfasst: 08.11.2007, 20:01
von StineP
Schlusserben wären diejenigen Kinder, die die Kinder der Erblasser nach dem Tod der Erblasser bekommen würden?

Verfasst: 08.11.2007, 20:17
von Jupp03/11
Schlusserben sind die testamentarisch engesetzten Erben, und die sind heute namentlich nicht bekannt.

Verfasst: 08.11.2007, 20:48
von StineP
Also ja?

Verfasst: 08.11.2007, 22:31
von Jupp03/11
Im übrigen:

der Sohnemann, der seinen Pflichteil geltend gemacht hat, ist ein ganz schlauer. Die Beratung seines Anwalts war einfach klasse.

gute Nacht.

Verfasst: 09.11.2007, 08:13
von StineP
Das meinst du hoffentlich nicht ernst, oder? Bei einem zum Zeitpunkt der Testamentsbeurkundung wurde das Vermögen auf rund 1 Mio € geschätzt. Er hat sich geeinigt auf einen Pflichtteilsanspruch im Wege des Vergleiches von 14.000,00 €...

Verfasst: 09.11.2007, 08:23
von Kordu
Jupp03 hat geschrieben:Im übrigen:

der Sohnemann, der seinen Pflichteil geltend gemacht hat, ist ein ganz schlauer. Die Beratung seines Anwalts war einfach klasse.

gute Nacht.
Verstehe ich auch nicht! Ich bitte um Aufklärung, Jupp03!

Verfasst: 09.11.2007, 08:24
von Jupp03/11
Wenn er sich auf diesen Betrag verglichen hat, hat er es nicht besser verdient. Er würde aber rein rechnerisch mehr erhalten, wenn er zweimal seinen Pflichtteil, also auch den nach dem Versterben des Vaters, geltend macht.