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Verfasst: 22.10.2007, 17:51
von Notargehilfe
Der Notar macht wohl krumme Dinger und hat da ne Menge Dinge versemmelt.
Nananana, sowas machen Notare nicht. :teufel

Verfasst: 22.10.2007, 17:54
von StineP
Oh doch, der schon... wenn du wüsstest =) Der schon... genauso gibt es einige Anwälte, die krumme Dinger machen.. :mrgreen: ...

Bin ja zumindest schon mal froh, dass ich mich nicht getäuscht habe, dass § 888 BGB hier nicht stimmen kann.

Verfasst: 22.10.2007, 18:53
von Jupp03/11
Macht ihr für die AB GmbH aus dem Vertragsverhältnis Ansprüche geltend und ggfs. gegen wen?
Wann wurde denn festgestellt, dass der abberufene GF noch Geschäfte für die AB getätigt hat, vor Umschreibung auf XY oder danach?

Verfasst: 22.10.2007, 19:30
von StineP
Also - im Moment machen wir Auskunfts- und Herausgabeansprüche geltend. Der hat Steuerunterlagen verbummelt und will die nicht rausrücken.. Es schalten sich immer mehr Dritte ein - jetzt eben die XY, die wir gar nicht angeschrieben haben..

Wir haben vor 3 Wochen mitbekommen, dass der abberufene GF seit Juni im GB rumpfuscht. Abberufen wurde er bereits Anfang des Jahres (Januar) und die Umschreibung erfolgte jetzt im September auf die XY GmbH...

Verfasst: 22.10.2007, 19:47
von Jupp03/11
Mußte die AB denn aufgrund der Abtretung keine Grunderwerbsteuer zahlen?
Liegt der Vertrag zwischen AB und der XY dir überhaupt vor?

Verfasst: 22.10.2007, 20:17
von StineP
Zum ersten: Weiß ich leider nicht.
Zum 2: Weiß ich auch nicht - ich glaube aber schon, dass ich einen solchen in meinen Akten habe. Es gibt insgesamt, glaube ich, zwei Urkunden des besagten Notars... alle von dem einen abberufenen Gesellschaft als "Handelnden" für die AB... Die Geschäftsführerin und alleinige Gesellschaterin (seit Anfang des Jahres) war bei diesen Beurkunden weder dabei noch wurde sie in diesen erwähnt. Sie hat zufällig erfahren, dass im Grundbuch eine Änderung vorgenommen wurde. Ganz eigenartige Geschichte. Ich steig da immer noch nicht ganz hinter.

Verfasst: 22.10.2007, 20:29
von Jupp03/11
Wenn jetzt noch eine Vormerkung für AB im Grundbuch eingetragen ist, passt irgendetwas nicht.
Der Vertrag zwischen AB und XY sollte hier genau geprüft werden.

Schadensersatzansprüche der AB müßten ebenfalls mit dieser erörtert werden.

Interessant ist, wer für die XY gehandelt hat.

Vielleicht ergibt sich ja aus den Verträgen mehr.

Verfasst: 22.10.2007, 20:45
von StineP
Ja, ergibt sich. Diesen Herren haben wir bereits ausfindig machen können. Soweit ich weiß, wurde dieser angeschrieben von uns - kann aber keine Einzelheiten erzählen, weil das mein Chef während meiner Erkältung letzte Woche diktiert hat.. Meine Erinnerungen sind wage..

Die Schadenersatzansprüche sollen beziffert werden, wenn das Verfahren vor dem LG durch ist. Es stehen hier noch Fragen offen bezüglich von Gewerbesteuern etc. die das FA festgesetzt hat, weil der Knaller die Unterlagen unterschlägt.

Irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass da jeden Tag was Neues hinzu kommt. Letzte Woche rief die Mandantín, die GF der AB an und meinte, Ihr Haus haben sie bei Immobilienscout reingesetzt.. (das, was auf dem Grundstück steht) - sie war ziemlich von der Rolle... Krasse Sache - hinter die ich leider immer noch nicht ganz steige - also, wenn das hier absolut verwirrend ist: Für mich auch... der 2. dicke Leitzordner hat sich schon gefüllt. Das wird ne unendliche Geschichte werden.

Verfasst: 22.10.2007, 20:58
von Jupp03/11
ja dann viel Spass.

Verfasst: 22.10.2007, 21:04
von StineP
Den werd ich sicherlich noch haben... Wenn die Mandantin nicht so anstrengend und immer so aufgeregt anrufen würde, könnt ich glatt behaupten, das wäre spannend....