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Verfasst: 12.10.2007, 23:45
von Gast
Ich habe ein zusätzliches Aufwandskonto angelegt, in welchem ich die "Sammelrechnungen" buche.

Auf dem Handaktenvorblatt (Eigenentwurf) werden die gezogenen GB-Auszüge + SA für die ausgedruckten Seiten von den anderen Mitarbeitern gelegentlich Postein- und ausgang notiert. Also da, wo ich auch die 136 III-Gebühr für per E-Mail übersandte Entwürfe notieren lasse usw.

Bei Stellung der Kostenberechnung werden dann die GB-Auszüge + SA pro Seite aufgenommen und USt darauf ausgewiesen.

Diese Buchungsmethode ist mit Finanzamt und Steuerberaterkanzlei abgesprochen und vom Finanzamt ausdrücklich als statthaft genehmigt.

Verfasst: 13.10.2007, 01:22
von Pepsi
ja genauso hab ichs ja gemeint..

Verfasst: 15.10.2007, 17:13
von brainy
hmmm...

Ich werde mich wohl mal mit unserem Steuerberater in Verbindung setzen, was der dazu meint.

Denke wir müssen wohl auch ein extra-Kto. anlegen lassen.

Danke euch!

Verfasst: 15.10.2007, 20:07
von Pepsi
wieso extra Konto anlegen lassen? kannste doch fix selbst machen (FiBu - Kontoverwaltung - Kontenplan), dazu aber am besten nochmal das Video von RA M angucken

Verfasst: 17.10.2007, 12:11
von brainy
Ich hab mich jetzt auch mal mit unseren Steuerber. in Verbindung gesetzt...

Bin jetzt aber irgendwie ganz verwirrt...
Hab dazu jetzt nochmal eine blöde Frage: Es ist doch so, wenn man die Kosten an die Gerichtskasse zahlt, dann sind es ja pro Auszug 10 Euro, ohne Ust., oder!?
Und wenn wir diese Kosten (10€) dann dem Mdt. in Rechnung stellen, dann muss man später erst die USt. drauf rechnen (also 1,90€ dazu), oder ???
:oops:

Verfasst: 17.10.2007, 14:53
von Pepsi
jep, aber wie gesagt bei GK generell keine USt. draufrechnen, nur bei denen für elektr. Einsicht (Grundbuch und HR)

Verfasst: 18.10.2007, 09:15
von brainy
Danke Pepsi!

Verfasst: 18.10.2007, 20:00
von Pepsi
keine ursache

Verfasst: 02.11.2007, 13:51
von brainy
Ich muss jetzt doch nochmals auf das Thema zurückkommen...

Und zwar hab ich das soweit hier abgeklärt mit unserem St.-Berater wegen der Buchführung.

Meine Frage nun wäre, muss man die USt. auch auf elektronische VR und HR-Auszüge draufrechnen???

Ich finde dazu irgendwie nix!?

Verfasst: 02.11.2007, 22:42
von Gast
Bzgl. HR- bzw. VR-Auskunft sehe ich das anders. Hier kann auch die Partei die Daten anfordern, was schon aus der positiven Publizität folgt.

Entsprechende Anfrage beim FA hat gleiche Auffassung ergeben. So auch unser Steuerberater und Buchprüfer.

Die "Kosten" für die HR-Anfrage buche ich als Auslagen, was jetzt selbstverständlich nicht mit der Vertretungsbescheinigung nach § 150 KostO verwechselt werden sollte.