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Verfasst: 10.10.2007, 09:36
von Kordu
Jupp03 hat geschrieben:Es muss nur der Kopf geändert werden:

vor mir, der unterzeichnenden

als amtl. bestellte Vertreterin des Notars

Im Text würde ich das auf keinen Fall ändern.
Genau so!

Verfasst: 10.10.2007, 09:39
von Gast
:dafuer

Verfasst: 10.10.2007, 10:11
von Lotti
aber wo wir hier schon mal bei der notarvertretung sind: unsere rechtsanwältin soll in zukunft sämtliche notarvertretungen machen. auf der rückseite des formulars stehen ja so einige dinge, die man dann ausfüllen muss, wenn der vertreter kein notar ist. soweit verstehe ich da alles. nur meine frage: muss die anwältin den notareid abgelegt haben? bislang war sie nämlich noch keine vertreterin. und wir wissen nicht, ob sie den eid nun ablegen muss, oder ob man einfach "nein" ankreuzen kann.

Verfasst: 10.10.2007, 10:26
von Gast
Ähemmm.... was bitte für ein Formular???
Ich bin ziemlich sicher, dass sie den Notareid abgelegt haben muss, sonst sind die von ihr beurkundeten Urkunden nicht rechtskräftig! :shock:

Verfasst: 10.10.2007, 10:36
von Kordu
Lotti hat geschrieben:aber wo wir hier schon mal bei der notarvertretung sind: unsere rechtsanwältin soll in zukunft sämtliche notarvertretungen machen. auf der rückseite des formulars stehen ja so einige dinge, die man dann ausfüllen muss, wenn der vertreter kein notar ist. soweit verstehe ich da alles. nur meine frage: muss die anwältin den notareid abgelegt haben? bislang war sie nämlich noch keine vertreterin. und wir wissen nicht, ob sie den eid nun ablegen muss, oder ob man einfach "nein" ankreuzen kann.
Sie muss zum zuständigen LG gehen und dort den Eid ablegen!

Ich kenn das Formular. Wir sind ja beide aus Niedersachsen! Wir müssen auch für jede Notarvertretung dieses Formular ausfüllen!

Also: Wenn sie bislang noch keine Notarvertreterin war und jetzt zum ersten Mal bestellt wird, muss sie vorher zum LG gehen und den Eid ablegen!

Verfasst: 10.10.2007, 10:55
von Gast
Hat sie denn bereits was beurkundet ohne vorher den Eid abzulegen ???

Verfasst: 10.10.2007, 11:00
von Kordu
Kann ich mir nicht vorstellen!

Verfasst: 10.10.2007, 11:02
von Gast
Aber im ersten Posting steht doch "wir hatten gerade eine Beurkundung"

Verfasst: 10.10.2007, 11:34
von cerreto
Also ich würde es bei einer Beurkundung durch den Vertreter entweder so machen wie oben von Lena vorgeschlagen oder zumindest dort, wo in der Urkunde ein aktives Tun des Notarvertreters erwähnt wird (z.B.: Der Notar hat darauf hingewiesen, dass ...; Die Urkunde wurde vom Notar vorgelesen ...), es in "Notarvertreter" ändern. Ansonsten aber keine Änderung z.B. bei "Der Notar wird beauftragt ...".

cerreto

Verfasst: 10.10.2007, 11:36
von Kordu
Das erste Posting war von Brainy! Lotti hatte das doch gefragt. Das war eigentlich nur eine Nebenfrage, die mit dem ursprünglichen Posting nichts zu tun hatte!