Verfasst: 09.10.2007, 15:59
@ cerreto
Schriftlich habe ich leider nichts. Das wurde in einer Versammlung des Registergerichts mit den hiesigen Notaren zur Sprache gebracht. Einige haben da wohl die betreffenden Zwischenverfügungen mitgenommen, da sich keiner so recht erklären konnte, warum ein Fehlen bemängelt wurde obwohl die Dokumente oft auch mehrfach versandt wurden.
Wenn ich meinen Chef richtig in Erinnerung habe, wurde das Eingeben in XNotar so begründet, dass die Registersoftware unterscheidet, welche Dokumente freigegeben werden und welche nicht. Diese Unterscheidung wird getroffen anhand des Dokumententyps, den wir in XNotar auswählen (sprich z.B. Gesellschafterliste). Wählen wir den falschen aus, muss das nachträglich vom Richter korrigiert werden.
In der Anfangszeit wurde das wohl beim AG korrigiert, aber irgendwann halt eben nicht mehr, und das ganze dann seitdem bei den Notaren per Zwischenverfügungen moniert
Schriftlich habe ich leider nichts. Das wurde in einer Versammlung des Registergerichts mit den hiesigen Notaren zur Sprache gebracht. Einige haben da wohl die betreffenden Zwischenverfügungen mitgenommen, da sich keiner so recht erklären konnte, warum ein Fehlen bemängelt wurde obwohl die Dokumente oft auch mehrfach versandt wurden.
Wenn ich meinen Chef richtig in Erinnerung habe, wurde das Eingeben in XNotar so begründet, dass die Registersoftware unterscheidet, welche Dokumente freigegeben werden und welche nicht. Diese Unterscheidung wird getroffen anhand des Dokumententyps, den wir in XNotar auswählen (sprich z.B. Gesellschafterliste). Wählen wir den falschen aus, muss das nachträglich vom Richter korrigiert werden.
In der Anfangszeit wurde das wohl beim AG korrigiert, aber irgendwann halt eben nicht mehr, und das ganze dann seitdem bei den Notaren per Zwischenverfügungen moniert