HR-Auszug beglaubigen lassen

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
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#11

10.09.2014, 15:16

Für einen HR-Auszug muss (anders als beim Grundbuch) kein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Es handelt sich um ein öffentliches Register.
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