Bank hat gegen den Willen Löschungsbewilligung erteilt

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BabyBen

#11

15.09.2011, 14:47

Okay dann haben wir jetzt aneinander vorbei geredet. Ich habe das grundsätzlicher verstanden, nämlich derart, dass man wohl annimmt, dass hier zwangsweise eine Löschung erfolgen muss. Dem ist nicht so, denn über die Löschung der Grundschuld entscheidet letztendlich der Eigentümer. Und er entscheidet auch darüber, in welcher Weise er seine Eigentümergrundschuld wieder verwertet. Du wirfst ein, dass es dazu einer Abtretungsurkunde oder einer löschungsfähigen Quittung bedarf. M.E. wird diese aber durch die Bank noch zu erlangen sein. Jetzt besser?
Jupp03/11

#12

15.09.2011, 14:55

Warum sollten die nicht zu verlangen sein?
Und die Aussage, in welcher Weise der Eigentümer mit seiner "Eigentümergrundschuld" verfährt, entscheidet er, ist grundsätzlich richtet. Es gibt im Falle einer Löschungsbewilligung aber nur eine Entscheidung und die heißt Löschung.
BabyBen

#13

15.09.2011, 14:58

Jupp03/11 hat geschrieben:Warum sollten die nicht zu verlangen sein?
Ist die Frage jetzt retorischer Art. Ich habe doch auch geschrieben, dass die Bank weitere Unterlagen zur Verfügung stellen muss. Sollte sich aber aus dem Vertrag mit der Bank, insbesondere den Sicherungsabreden ergeben.
Jupp03/11 hat geschrieben:Und die Aussage, in welcher Weise der Eigentümer mit seiner "Eigentümergrundschuld" verfährt, entscheidet er, ist grundsätzlich richtet. Es gibt im Falle einer Löschungsbewilligung aber nur eine Entscheidung und die heißt Löschung.
Bisher besteht wohl nur die Option, da gebe ich Dir Recht. Weitere Handlungsalternativen sollten aber herbeigeführt werden können.
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Pepsi
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#14

15.09.2011, 18:43

solange die Bank nicht mitspielt, ist natürlich der einzige Weg die Löschung
gibts zu der Grundschuld n Brief oder ist die ohne?
ich meine mich zu erinnern, dass ne brieflose Grundschuld-abtretung genausoviel kostet wie ne Löschung und Neueintragung

PS: ich habe schon oft die Lö-bew. an die Bank zurückgegeben, weil die Eigentümer keine Löschung wollten, insbesondere bei einer Briefgrundschuld

Was mir grad noch einfällt: sofern es keine siegelführende Bank ist, hatten die ja auch NOtarkosten für die Beglaubigung, vielleicht wollen sie deswegen nicht (vielleicht sollte man ihnen anbieten, die Kosten zu übernehmen)
BabyBen

#15

15.09.2011, 19:21

Pepsi wenn die Bank sich nicht freiwillig bewegt, kann man sie auch dazu zwingen. Man muss nicht alles im Leben als Gott gegeben hinnehmen.
Jupp03/11

#16

15.09.2011, 19:42

Das kommt darauf an, ob man die Bank bewegen kann. Hierzu gehören auch die entsprechenden Vereinbarungen zwischen Darlehensnehmer und -geber, nicht zuletzt auch eine Erklärung des Grundschuldbestellers und/oder des Darlehensgebers in der Urkunde oder im Darlehensvertrag, ob sich der Rückgewährsanspruch auf die Löschung des Grundpfandrechts beschränkt pp. Und wenn dieses oder jenes vereinbart wurde, hilft auch Gott nicht.

Schweift allerdings weit am Thema jetzt vorbei, da Ursprungsfrage eine ganz andere war und da hatte die Bank bei ihrer Aussage Recht.
Katzenfisch
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#17

16.09.2011, 13:19

BabyBen, man kann die Bank nur insoweit zu etwas zwingen, was die Darlehensunterlagen bzw. die Grundschuldbestellungsurkunde schwarz auf weiß her gibt.

Ich habe hier eine Sache vorliegen, wo über Darlehensvertrag und Grundschuldbestellungsurkunde nach Rückführung des Darlehens nur Löschung möglich ist, weil Abtretung und löschungsfähige Quittung ausgeschlossen sind und der Darlehensnehmer zur Löschung verpflichtet ist.
BabyBen

#18

16.09.2011, 13:42

Katzenfisch das habe ich doch schon verstanden; aber wir wissen doch gar nicht, was in den Unterlagen steht. Wie gesagt, ich habe es globaler aufgefasst. Das mag auch an der Themenüberschrift liegen.
magarete1

#19

21.09.2011, 08:35

Vielen vielen Dank für die Antworten!! :thx
Jupp03/11

#20

21.09.2011, 08:38

Hoffentlich hast du die Antworten auch in gehöriger Form gewertet!
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