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Re: Teilung der Grundschuldbestellungsurkunde

Verfasst: 26.11.2010, 11:36
von sternchen290681
@Jupp03: Könntest Du mir dann schon mal sagen, was ich falsch mache? Wie gesagt, so oft machen wir das nicht und ich bin für Verbesserungsvorschläge gern zu haben! :thx

Re: Teilung der Grundschuldbestellungsurkunde

Verfasst: 20.12.2010, 15:43
von stef
Jupp03 hat geschrieben:Die Klausel, wie sie Sternchen eingestellt hat, ist so nicht ganz richtig. Da die Bank aber vorher ihre Schularbeiten erstmal machen muss, kannst du, wenn die erledigt wurden, auf den Fall zurückkommen.
Hallo Jupp!

Ich möchte mich dem sternchen anschließen, zwar hat die Bank ihre Schularbeiten noch nicht gemacht, aber ich würde gerne noch bis Jahresende meine Vorbereitungen zu Ende führen, bevor ich die Akte weitergebe und erstmal pausiere.

Wie müsste also die Klausel richtigerweise aussehen? :kopfkratz

Gruß Steffi

Re: Teilung der Grundschuldbestellungsurkunde

Verfasst: 20.12.2010, 22:33
von Jupp03/11
Wirst wohl nicht acht Wochen pausieren

hab gerade erst unten gelesen, Nachwuchs ist unterwegs, dann sag mal, welchen Rang der abgetretene Betrag hat.

Re: Teilung der Grundschuldbestellungsurkunde

Verfasst: 21.12.2010, 09:35
von stef
Nein, das dürfte sich ab Anfang Januar eher um Jahre handeln.

Jetzt liegt mir natürlich noch kein GB-Auszug vor, aus der Teilabtretungserklärung kann ich entnehmen, dass das Grundpfandrecht in Abt. III lfd. Nr. 4 eingetragen wurde und ein letztrangiger (nachrangiger) Teilbetrag abgetreten werden soll. Hilft Dir das weiter?