Wie war das noch mit der "normalen" Abschrift?

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Puschelchen
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#11

15.10.2008, 14:52

Ja, ich hoffe. Mache sonst nur die Advokatur hier. Und meine Kollegin hatte mir gleich gesagt: Sorry, aber ich gehe auch bei Ihnen nicht ans Telefon. Sie und mein Chef hatten einen kleinen Streit vorher und dafür läßt sie mich hier hängen Traurig
Wie gut, daß ich Euch hier habe
wir helfen doch gerne, hast du die ganzen anschreibenmuster? kann ich dir gerne geben, wenn du sie brauchst, also finanzamt wegen ub, gutachterausschuss, gläubigerin der vorbelastungen, evtl. verwalterin wenn es nen wohnungskaufvertrag war etc. pp.
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Puschelchen
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#12

15.10.2008, 14:53

« Nine » hat folgendes geschrieben:
Ach so...na, das erscheint doch auch logischer, als wenn ich diesen ganzen Text da noch mit runter schreibe. Mit dem beglaubige ich ja dann die Abschrift, aber das will ich ja nicht.
Also: Kopie Kauftrag an Mdt mit Anschreiben. Und nur letzteres unterschreibt der Anwalt!?


Geschockt ??
Pepsi genauso hab ich auch geschaut, der chef scheint gar keine ahnung zu haben, wie der wohl als notar zugelassen wurde, fragt man sich ganz ehrlich...
Nine
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#13

15.10.2008, 15:19

Ups...da sieht man: ich arbeite nicht im Notariat. NOTAR meinte ich natürlich :-)
Aber da muß ich noch mal fragen: Die Behörden (Katasteramt, die Behörde betreffend Bescheinigung bzgl. gesetzliches Vorkaufsrecht etc.) erhalten ja auch nur eine Abschrift, oder??????? Packt ihr die auch immer in diese schicken Umschläge?
Nine
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#14

15.10.2008, 15:20

nein...nein @pepsi. Das hab ICH geschrieben :-) Ich arbeite nur mit Anwälten zusammen. Das Notariat hab ich nur ab und an mal in der Urlaubszeit...das war also mein Fehler :oops:
Nine
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#15

15.10.2008, 15:22

und @Puselchen:
Danke schön. Also, ich hab jetzt hier schon drei Sachen fertig. Katasteramt, Geoinformation und Grundbuchamt mit auszugsweiser Ausfertigung. Das FA schickt mir noch das Formular der Veräußerungsanzeige (meine Kollegin meinte: alles da in der Schublade und *zack* wech war se. Und da is nix. Das muß ich also noch nachträglich machen. Und ansonsten wüßte ich gar nicht, ob noch was fehlt. Da muß Chefe dann mal gucken...
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Puschelchen
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#16

15.10.2008, 15:47

hiermal meine muster für dich nine:

Gläubigerin Vorlasten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei überreiche ich zu Ihrer Kenntnisnahme eine einfache Abschrift des o. g. Kaufvertrages.

Die im Grundbuch in Abt. III, lfd. Nrn 2 und 3 zu Ihren Gunsten eingetragenen Grundschulden in Höhe von 125.000,00 EUR und 60.000,00 EUR sollen vom Kaufpreis abgelöst werden.

Ich bitte daher um Übersendung der erforderlichen Löschungsunterlagen unter Aufgabe Ihrer Treuhandauflagen.

Für eine möglichst umgehende Bearbeitung wäre ich namens der Vertragsbeteiligten sehr dankbar.


Finanzamt:

beigefügt überreiche ich eine einfache Fotokopie der eingangs genannten Urkunde gemäß § 18 (1) GrEStG mit der Bitte,

die Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 22 GrEStG

zu meinen Händen zu erteilen.

Veräußerungsanzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck anbei.

Mit freundlichen Grüßen


Gutachterausschuss:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend überreiche ich Ihnen eine Abschrift des obigen Grundstückskaufvertrages für die Kaufpreissammlung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gem. § 195 BauGB.

Mit freundlichen Grüßen


Verkäufer:

anbei übersende ich Ihnen eine beglaubigte – auszugsweise – Abschrift des o. g. Kaufvertrages für Ihre Unterlagen.

Die zum Vollzug des Vertrages erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen sowie die Löschungsunterlagen habe ich mit gleicher Post angefordert. Ferner habe ich die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers beim Grundbuchamt beantragt.

Mit freundlichen Grüßen


DIe Veräußerungsanzeige kannste direkt bei RA-Micro ausfüllen oder unter folgenden link:

www.cdl.niedersachsen.de/blob/images/C3133748_L20.pdf
Nine
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#17

15.10.2008, 15:52

Super...vielen Dank. Finanzamt...da fehlte mir noch ein nettes Anschreiben. Und das an den Verkäufer ist auch super :-)
Vielen Dank Puschelchen.
Man, ich hasse das alles! Wenn man da nicht immer drin steckt, ist es schwer, wieder reinzukommen...
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Puschelchen
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#18

15.10.2008, 15:54

jo also wenn weitere fragen auftreten, einfach melden
Nine
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#19

15.10.2008, 15:59

Vielen vielen Dank :liebe2
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#20

15.10.2008, 16:27

Na, Ihr seid se ja ... kaum bin ich mal knapp 90 Minuten weg und hier steppt der Bär :-)

Nine, sicher dass der beurkundende Notar auch wirklich Notar ist?
Viele Grüße

ich
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