Klauselumschreibung Grundschuld - Vermerk für Original?!

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Jupp03/11

#11

10.10.2008, 16:05

Dieser Vermerk ist -betrachtet man das Thema- falsch.
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#12

10.10.2008, 17:11

:zustimm
Notarita
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#13

10.10.2008, 17:14

Dann sagt mir bitte auch, warum das falsch ist. Danke
LG Conny
Jupp03/11

#14

10.10.2008, 17:21

Es wird keine Klausel eingezogen, sondern die der Bank A erteilte Klausel wird umgeschrieben auf Bank B.

Im übrigen kann man sich das ganz einfach machen, wenn man für die Urschriftsurkunde das Blatt der vollstreckbaren nochmals unten ergänzt unter der Kostenrechnung und nur schreibt:

Klausel wie vorstehend umgeschrieben am __.__.____

Ort/Datum


N o t a r
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#15

10.10.2008, 17:28

warum kann man nicht einfach so wie ich ne Kopie an das Original dran machen?!
Jupp03/11

#16

10.10.2008, 17:31

weil meines Erachtens der Notar unten -wie ich geschrieben habe- die Erteilung der umgeschriebenen Klausel mit seiner Unterschrift dokumentieren/bestätigen muss.
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#17

10.10.2008, 17:49

Wie gut, dass ich nicht im Notariat arbeite!
Sonst würde ich mir gerade den Kopf zerbrechen...

Entschuldigt für einen sinnlosen Beitrag meinerseits!

Schönes WE allerseits!!!
[color=#400000][align=center]Die Woche ist zum Arbeiten da, das Wochenende um an die Arbeit zu denken!!![/align][/color]
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#18

10.10.2008, 17:49

Jupp03, könntest Du mir bitte einmal ein Muster für eine Klauselumschreibung schicken, irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch. Gut das Wochenende ist. Herzlichen Dank im Voraus. :oops:
LG Conny
Jupp03/11

#19

10.10.2008, 18:17

Geh mal auf Suchen, dort müßten welche zu finden sein. Es gibt zig Muster für Klauselerteilungen, hier aber glaub ich nicht. Wenn du es nicht findest, sag Bescheid, stell den Fall der Fragestellerin dann hier ein.
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#20

10.10.2008, 18:30

Du beschreibst einfach die Situation, dass z.B. abgetreten wurde, oder eben die Bank jetzt anders firmiert (Rechtsnachfolge..), nimmst Bezug auf vorgelegte Unterlagen (jupp, ich bin mir nie sicher, welche man beifügen muss?) und dann schreibst du, wird die vorstehende Ausfertigungsklausel aufgehoben und hiermit der ... zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
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