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Pepsi
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#11
09.10.2008, 11:27
wenns nicht allzu eilig ist, dann würd ichs erstmal so versuchen
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Nine
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#12
09.10.2008, 13:04
Also ohne die Voreintragung der Erben?
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moni*
#13
09.10.2008, 13:17
also wenn ich mich recht erinnere schreiben wir in so nem Fall in die Urkunde, wer geerbt hat und dass TV angeordnet ist usw. (hald erst mal den Sachverhalt) und dann: "Soweit zum Vollzug der Urkunde erforderlich, wird Grundbuchberichtigung beantragt."
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Nine
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#14
09.10.2008, 14:28
Super...das man ne gute Idee. Ich denke, so könnte man das machen
Danke