Verkauf Grundstück, Verkäufer insolvent

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Pepsi
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#11

07.10.2008, 16:07

ich brauch nochmal Hilfe... der Mdt (Käufer) will erstmal mit seiner Bank sprechen, dass die Finanzierung steht..

wie schreibe ich das nun genau hin, bei "erschienen" heute..

ich würde da halt entweder den Käufer selbst auftreten lassen oder ich selbst als vollmachtloser Vertreter.. wie schreib ich das?!

die Kostenübernahme muss der Käufer klären (der ist gleichzeitig GF der Verkäuferin)..

jupp, was meinst du bezüglich Belastungen.. ja da sind 4 Grundschulden drin für 2 verschiedene Banken
Jupp03/11

#12

07.10.2008, 16:27

Pepsi hat geschrieben:ich brauch nochmal Hilfe... der Mdt (Käufer) will erstmal mit seiner Bank sprechen, dass die Finanzierung steht..

wie schreibe ich das nun genau hin, bei "erschienen" heute..

ich würde da halt entweder den Käufer selbst auftreten lassen oder ich selbst als vollmachtloser Vertreter.. wie schreib ich das?!

die Kostenübernahme muss der Käufer klären (der ist gleichzeitig GF der Verkäuferin)..

Ich würde den KV gar nicht erst beurkunden, wenn die Finanzierung nicht feststeht. Weiterhin würde ich keinen Notariatsmitarbeiter auftreten lassen. Die Parteien sollen mal schön selbst erscheinen oder aber einen Vertreter schicken, der dann die Erklärungen vollmachtlos abgeben kann.


jupp, was meinst du bezüglich Belastungen.. ja da sind 4 Grundschulden drin für 2 verschiedene Banken

Es muss doch vor Beurkundung feststehen, wer im einzelnen folgende Kaufpreisteile bekommen soll.
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Pepsi
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#13

07.10.2008, 17:03

naja deswegen soll der Entwurf ja erstmal zur Bank.. damit die Finanzierung steht

hm naja letztendlich ists ja egal, wer für wen auftritt..

wegen der Ablösung: ja das muss der Insoverwalter ja sagen, was er haben will etc.. meinst du auch die Grundschuldgläubiger müssen VORHER sagen "wir wollen so und so viel"? hm wäre vielleicht in diesem Fall sinnvoll gel..
Jupp03/11

#14

07.10.2008, 17:36

Pepsi hat geschrieben:naja deswegen soll der Entwurf ja erstmal zur Bank.. damit die Finanzierung steht

hm naja letztendlich ists ja egal, wer für wen auftritt..

Warum der GF nicht auf der Käuferseite persönlich auftritt, ist mir schleierhaft, zumal er ja so oder so zum Notar zur Genehmigung muss. In diesem Fall, wo es wohl nur um Bequemlichkeit einer Person geht, würde aus unserer Kanzlei auf keinen Fall jemand auftreten.


wegen der Ablösung: ja das muss der Insoverwalter ja sagen, was er haben will etc.. meinst du auch die Grundschuldgläubiger müssen VORHER sagen "wir wollen so und so viel"? hm wäre vielleicht in diesem Fall sinnvoll gel..

In aller Regel wird das vorab zwischen dem Inso-Verwalter und den Banken unmittelbar abgeklärt. Halte ich auch für unbedingt erforderlich.
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Pepsi
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#15

07.10.2008, 17:58

jupp, Verkäufer ist eine GmbH und Käufer ist Herr P, der zeitgleich GF der GmbH ist...

muss der GF nun doch selbst mitwirken? weil
Gruftie hat geschrieben:Also, eigentlich wäre es besser, wenn der Insolvenzverwalter selbst an der Beurkundung teilnimmt, denn er ist ja eigentlich der Verkäufer.
also ich habs jetzt erstmal so geschrieben:

erschienen heute:

1. Herr ....
als vollmachtloser Vertreter für den Insolvenzverwalter der ... GmbH.... (..Erklärung..)

- nachstend "Verkäufer" genannt -

2. Herr ...

- nachstehend "Käufer" genannt -
Jupp03/11

#16

07.10.2008, 18:19

1.
Herr P,

hier handelnd zum einen nicht für sich selbst, sondern als Vertreter ohne Vertretungsvollmacht für Herrn -hier kommt der Insolvenzverwalter-,
dieser wiederum handelnd als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma -jetzt kommt die GmbH-.
Zum Nachweis der Verfügungsbefugnis wurde Bestallungsurkunde des Amtsgerichts ________ vom ___________, Az.___________ in begl. Kopie vorgelegt; diese begl. Kopie wird diesem Vertrag als Bestandteil beigefügt,

-nachstehend "Verkäufer" sowie "Wohnungseigentümer" und / oder "Insolvenzverwalter genannt-

2.
Herr P, weiterhin handelnd im eigenen Namen als

-nachstehend "Käufer" genannt-

Der vollmachtlose Vertreter behält sich ausdrücklich die Genehmigung des Insolvenzverwalter vor, die mit Eingang beim Notar gegenüber allen Vertragsbeteiligten wirksam sein soll. Im übrigen hat der Insolvenzverwalter dem Notar erklärt, dass er mit der vollmachtlosen Vertretung einverstanden ist. Der Käufer erklärt, dass ihm schon mehr als zwei Wochen vor der Beurkundung der Text des Vertrages zur Verfügung gestellt wurde.

so würde ich das machen
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Gruftie
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#17

07.10.2008, 19:32

Ja, genau so würde ich das auch machen! Super Jupp!

Pepsi, bei uns klärt auch der InsoVerw das vorab mit den Banken ab, weil er die teilweise im Preis noch drückt...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Pepsi
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#18

07.10.2008, 19:48

ok ja so ungefähr hab ichs auch..

:thx !!!
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