Vielleicht steh ich irgendwie auf der Leitung ... aber was meinst Du denn nun genau, lieber Micha.micha7981 hat geschrieben:Dass die (dem Mandanten übersandte) Original-Kostenrechnung unterschrieben werden muss, ist schon klar. Aber warum gilt das für die Kopie, die zu den Akten (=Urschrift) zu nehmen ist? Ich kann das weder der KostO, noch der DO noch dem BeurkG entnehmen.
Die Kostenberechnung, die an oder auf die Urschrift befestigt bzw. geschrieben wird, muss der Notar unterschreiben, genauso wie den Vermerk, wer welche Ausfertigungen etc. erhalten hat. Oder versteh ich Dich jetzt ganz falsch?