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Verfasst: 15.05.2008, 13:19
von Kordu
Helga60 hat geschrieben:auch ich habe so eine kleine "Mini"-Karte.
Das hab ich mir gedacht! :wink:

Verfasst: 17.05.2008, 10:22
von Gast
Also, wenn du so eine kleine Karte hast, machen wir das immer als einfache beglaubigung...wie bei einer passkopie...oder zeugnissen...ohne UR-Nr. Wir geben nur an wem der abdruck gehört und bestätigen in einem satz, dass diese person diesen geleistet hat. binden fertig ohne begl. abschrift und ohne exemplar für die sammlung

Verfasst: 19.05.2008, 08:27
von Kordu
Also ... ich hatte die Urkunde in die Urkundenrolle eingetragen. Erschien mir irgendwie logisch. Ein Daumenabdruck ist ja irgendwie wie eine U-Beglaubigung.

Um 100%ige Sicherheit zu erlangen, solltest Du, liebe Helga60, einfach bei Eurem Notarprüfer anrufen.