Gütertrennung - weitere Bearbeitung nach Beurkundung
- Bibi
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 562
- Registriert: 05.12.2007, 08:45
- Beruf: ReNoFa / ungelernte Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: @home
@Jupp, da muss ich Dir leider widersprechen. Auf der gelben Karte ist dies ja auch vorgesehen "Verfügungen von Todes wegen"; man muss also auch bei Testamenten (gerade da) die Standesämter benachrichtigen.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
nein
Auf den gelben Karten steht das für Erbverträge, die beim Notar in Verwahrung bleiben können.
Auf den gelben Karten steht das für Erbverträge, die beim Notar in Verwahrung bleiben können.
Bei uns sind das auch gelbe Karten!!
Und ja: Man kreuzt an ".... Änderung der Erbfolge"!!
Und: @Jupp03: Bei einem Testament müsst Ihr nicht die Standesämter unterrichten! Das macht grundsätzlich das Nachlassgericht, bei dem Ihr das Testament hinterlegt.
Und ja: Man kreuzt an ".... Änderung der Erbfolge"!!
Und: @Jupp03: Bei einem Testament müsst Ihr nicht die Standesämter unterrichten! Das macht grundsätzlich das Nachlassgericht, bei dem Ihr das Testament hinterlegt.