habe folgendes Problem: Wir sollen ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellen, in der Form, dass der Notar, welcher sich den Nachlass persönlich angesehen hat, hierüber eine Aufstellung macht. Leider haben wir so etwas noch nie gemacht und ich kann in unserer Fachliteratur auch kein Muster finden (Im Kersten/Bühling soll es eins geben, den haben wir jedoch nicht mehr). Muss hier eine Beurkundung erfolgen? Wer muss denn dann erscheinen? Muss eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden? Vom Notar? Im Streifzug habe ich gefunden, dass eine Gebühr gem. § 52 Abs. 1 anfällt, aber dann kann keine Beurkundung stattgefunden haben, oder? Bei Beurkundung würde dann eine Gebühr 36 I oder II anfallen, wobei es sich hier wohl eher um ein Vermögensverzeichnis unter Eheleuten handeln dürfte. Hat jemand evtl. ein Muster parat (sowie die anfallende Gebühr)
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
crazyreno