Löschungsbewilligung/Pfandhaftentlassung

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AnjaZ
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#1

20.07.2010, 17:30

Hallo zusammen,

ich bin derzeit etwas verwirrt.... :?:

Im GB v. X soll eine GS eingetragen werden. Um diese ranggerecht eintragen zu können, ist es erforderlich für zwei vorrangige GS ohne brief zugunsten der Deutschen Bank vormals Handelsbank die Löschungsbewilligungen einzuholen.

Heute erreicht mich ein Brief der LBS, worin die LBS die Pfandhaftentlassung für die vorstehenden Rechte erklärt. Nun, die Pfandhaftentlassung ist auch ok, aber warum durch die LBS?

Eine außergrundliche Abtretung kann m.E. doch nicht erfolgen, da es brieflose GS sind.... Habe ich irgendetwas Wichtiges übersehen?
Gruß Anja
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cocos94
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#2

21.07.2010, 10:34

Hallo,
eine Erklärung habe ich auf die Schnelle auch nicht, würde aber auf jeden Fall Kontakt aufnehmen mit der LBS, die die Urkunde ausgestellt hat, und nachfragen. Ich denke mal, dass auch das Grundbuch den Nachweis benötigt.
Jupp03/11

#3

21.07.2010, 11:10

die LBS ist bislang gar nicht berechtigt. Es müßte zunächst einmal die Eintragung einer etwaigen Abtretung in das Grundbuch erfolgen.
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AnjaZ
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#4

22.07.2010, 21:51

Die Sache hat sich heute aufgeklärt. Die GS wurden tatsächlich Ende Juni abgetreten. Im Grundbuch ist die Abtretung jedoch noch nicht eingetragen...
Gruß Anja
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