Haben einen Kaufvertrag hier, wonach der Betreuer für den Eigentümer aufgetreten ist. Der Vertrag ging dann an das Betreuungsgericht, Beschluss ist erteilt und rechtskräftig. Jetzt sagt die Rechtspflegerin, dass noch ein Zugangsnachweis der Genehmigung bei den Vertragspartnern (§ 1829 BGB) zu erbringen ist, da der Vertrag keine Doppelvollmacht des Notars erhält.
Wie ist denn das nun zu verstehen? Habe mit jmd. vom Betreuungsgericht gesprochen, der wusste aber auch net so wirklich Bescheid. Er meinte nur, dass evtl. diese Zustellungsurkunden der Post optimal wären, dass der Beschluss zugestellt wurde. Eine einfache Bestätigung der Parteien würde jedoch auch ausreichen, jedoch in öffentl. begl. Form gem. § 29 GBO. Wie muss das denn aussehen? einfach nur: Den Beschluss vom ...... zu dem AZ..... haben wir am ..... erhalten.
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Und was müsste in so einer Doppelvollmacht vom Notar drinstehen? Hier meinte der vom Betreuungsgericht, dass wenn diese vorhanden wäre, der Notar hätte etwas aufsetzen können gem. Bundesnotarordnung. Und wie sieht die dann aus?