Habe hier eine Patientenverfügung- und -vollmacht. Die Gebühren der Notarkammer gelten die als durchlaufende Auslagen oder müssen diese Auslagen auch noch mit versteuert werden???? Wer kann mir da helfen?
Vielen Dank im Vorraus.
LG Vivanja
Auslagen mit Mwst?
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Meinst du die Kosten des Zentralen Vorsorgeregisters?
Hier wäre gem. § 2 VRegGebS der Mandant Kostenschuldner. Daher werden diese Kosten nicht mit Mehrwertsteuer belegt, wenn ihr sie verauslagt habt. Gib sie einfach als "steuerfreie Auslagen" weiter.
Hier wäre gem. § 2 VRegGebS der Mandant Kostenschuldner. Daher werden diese Kosten nicht mit Mehrwertsteuer belegt, wenn ihr sie verauslagt habt. Gib sie einfach als "steuerfreie Auslagen" weiter.
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Siehe hierzu und zu anderen Auslagenarten, die meistens mit USt. (MWSt.) weiter berechnet werden müssen, meine Übersicht in Filzek, Kosto, 4. Aufl. 2009, § 151 a Rn. 9 (1253 Seiten nur 48 Euro bzw. nur 42 Euro als Broschurausgabe RENO-Verlag, beides auch bei mir zu beziehen = Neustadt 15, 25813 Husum, Telefax 04841 / 23 29).
Oder bei Notarkasse München, Streifzug ... 8. Aufl. 2010, Rn. 290 ff., 293 (Stichwort "Durchlaufende Posten").
Oder bei Notarkasse München, Streifzug ... 8. Aufl. 2010, Rn. 290 ff., 293 (Stichwort "Durchlaufende Posten").
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
- Lena
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Oder einfach mal die Suchfunktion benutzen - hatten das Thema schon öfters!
Liebe Grüße
Lena
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