Hallo zusammen, brauche mal wieder eure Hilfe:
ich melde bei einer GmbH & Co. KG an, dass sich die Firma der Komplementär-GmbH geändert hat. Welchen Wert darf ich zugrundelegen?
Vielen Dank vorab.
Claire
HR-Anmeldung bei einer GmbH & Co. KG: Wert?
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Also würde sagen spätere Anmeldung (ÄNderung der Firma = Satzungsänderung), Geschäftswert daher gem. § 41a Abs. 4 Nr. 3 KostO = 25.000,00 €
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- Manfred Fisch
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Ich würde nach § 41a Abs. 6 KostO abrechnen, da es sich um eine Anmeldung ohne wirtschaftlichen Wert handelt (es hat sich doch nur die Firma der phG geändert, oder?). Also € 3.000,00 als Wert.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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- stefan2209
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- Lena
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@Stefan - wieso kramst du eigentlich immer nur die älteren Sachen raus?
Und nochmal OT: Bei deiner Sig stimmt noch was nicht... (wg. SChriftart)
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Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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