Hallo bin aus der REFA- Ecke und brauch dringend Hilfe.

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mesotty
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#1

25.02.2010, 16:02

Wir haben unsere Mandantin in einer Beratungssache vertreten und zu einem Notartermin begleitet.
Es wurde ein Übergabevertrag beurkundet WErt ist € 70.000,00.

Jetzt soll ich mit P abrechnen nach KostO ???!!!!!!???? Mir ist das echt schleierhaft. Dürfen das RAe überhaupt? Er will auf alle Fälle wissen, wir hoch die Kosten des Notars sind/waren.
Schreibt mir was von § 36 und § 146 Abs. I hin.

Ich finde hier aber nirgendwo eine Tabelle Ich verzweifle wirlich. Kann jemand von euch mir die REchnung sagen?
Achja es sollen 20/10 sein.

Danke im Vorraus und liebe Grüße von den RAe´s
Martin Filzek
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#2

25.02.2010, 17:22

Was bedeutet "Jetzt soll ich mit P abrechnen nach KostO"? Wer ist P? Der Mandant?
Je nachdem, um was es bei der Begleitung durch den RA zu dem Notartermin gegangen ist, sind verschiedene Werte und Gebühren möglich, wobei ich vom RVG keine Ahnung habe. Allerdings ist natürlich bekannt, dass bei üblichen RA-Gebühren nach der Tabelle bei einem Wert von 70.000 Euro selbst bei kleinsten Gebührensätzen sehr riesige und u. U. unverhältnismäßige Gebühren herauskommen, weshalb u. U. auch entsprechende Belehrungspflichten über die Höhe dieser Gebühren bestehen und evtl. auch dazu, dass die Begleitung durch einen RA zu einem Notartermin in der Regel nicht erforderlich ist, da der Notar selbst eine gleichwertige Ausbildung als Jurist hat und zudem unparteiisch alle Vertragsbeteiligten vertreten, belehren und vor Risiken warnen usw. muss, siehe hierzu die Hinweise in Filzek, KostO, 4. Aufl. 2009, § 1 Rn . 12 - 19 mit weiteren Nachweisen (1253 Seiten nur 48 Euro ZAP-Verlag, broschierte Ausgabe RENO-Verlag nur 42 Euro, beides auch abrufbar bei www.lexisnexis.de in der Datenbank, auch bei reno-heute.de; Buch auch bei mir zu beziehen = Neustadt 15, 25813 Husum, Fax 04841 / 23 29) zu diesen Problemen.

Vielleicht will Dein Chef eingedenk dieser Probleme kulant sein und als Wert nur die Gebühren des Notars ansetzen für seine Terminsgebühr oder sonstige nach RVG entstandene Gebühr?
Dann wäre bei 20/10 aus 70.000 Euro nach §§ 32, 36 II KostO entstanden 324,-- Euro
für eine (nur unter Umständen) anfallende Vollzugsgeb. § 146 I (5/10) 81,-- Euro
und für sonstige Tätigkeiten oder Auslagen wie Dokum.-pausch. Porto etc. ca. 50,-- Euro
plus auf alles 19 % Umsatzsteruer § 151 a
also ca. ein Betrag unter 700 Euro etwa.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
mesotty
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#3

25.02.2010, 17:27

Dankeschön für deine Antwort,

ja P ist gleich Mandant sorry.

Warum er das wissen will, weiß ich auch nicht, ich hatte ja erst nach RVG abgerechnet, wollte er aber nicht. Jetzt werde ich ihm deine Beträge nennen. Mal sehen was er dazu sagt.

Dankeschön. nochmals
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