Genehmigung Landwirtschaftsgericht

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M.B.
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#1

24.02.2010, 17:24

Hallöchen...

einmal ist bekanntlich immer das erste Mal und so darf ich heute einen Tauschvertrag abwickeln.

Hierzu hätte ich mal die ein oder andere Frage und hoffe hier jemanden ansprechen zu können, der damit Erfahrung hat :oops:

Also zu den Knackpunkten:

1. Wie schreibe ich denn das Landwirtschaftsgericht an bezüglich der Erteilung einer Genehmigung im Sinne der HöfeO? (und nochmal was Doofes: Gibt es bei allen Amtsgerichten Landwirtschaftsgerichte?)


2. Wenn verschiedene Behörden anzuschreiben sind für die getauschten Grundstücke, gibt es dann trotzdem nur eine Vollzugsgebühr? (Ich brauche ja z. B. zwei Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen, 2 Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz...).

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
:thx
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Sanni80
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#2

25.02.2010, 14:43

Hallo,

Erfahrung mit Tauschverträgen habe ich nicht, aber das Landwirtschaftsgericht schreibe ich im Zuge von z.B. Hofübergabeverträgen wie folgt an:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit überlasse ich in der Anlage beglaubigte Fotokopie des .........vertrages vom ..........., UR. Nr. .........., mit dem Antrag,
die entsprechenden Flächen aus dem Hof zu entlassen sowie die zur Eigentumsumschreibung erforderliche landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung zu meinen Händen antragsgemäß zu erteilen."

Soweit mir bekannt ist, gibt es bei allen Amtsgericht ein Landwirtschaftsgericht.


Bei der Vollzugsgebühr bin ich mir nicht sicher, allerdings würde ich, denke ich, nur eine Vollzugsgebühr abrechnen.
[size=75][color=#800040]Jeder, der sich die Fähigkeit erhält,
Schönes zu erkennen,
wird nie alt werden. [/color][/size]
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Lena
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#3

25.02.2010, 23:55

Sanni80 hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist, gibt es bei allen Amtsgericht ein Landwirtschaftsgericht.
Nein - gibt es nicht. Meist ist das sogar für einen Landkreis irgendwo zusammengefasst.

Sanni80 hat geschrieben:Bei der Vollzugsgebühr bin ich mir nicht sicher, allerdings würde ich, denke ich, nur eine Vollzugsgebühr abrechnen.
Ja, das sehe ich genauso!
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