Angestelltenvollmacht

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M.B.
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#11

30.12.2009, 15:20

Also ich habe jetzt auch nochmal geschaut, ob ich irgendetwas in der Literatur finde.

Angestelltenvollmacht heißt ja eigentlich, dass es ne Angestellte des Notars sein muss. Wenn sie dies nicht mehr ist, könnte sie nur "normal" bevollmächtigt werden.

Vielleicht sieht dein Chef die Sache ja anders, wenn du ihn mal auf das Haftungsrisiko hinweist! (Entscheidung des BGH vom 14.11.2002)

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