Mein Chef verunsichert mich ständig.
Neustes Beispiel:
Alleingesellschafterin einer GmbH ist eine GmbH & Co. KG.
Diese tritt ihren Geschäftsanteil nun an eine Privatperson ab. Ich hätte gedacht, dass die Geschäftsführerin der Komplementärin der GmbH & Co. KG diese Erklärungen abzugeben hat. Mein Chef meint jedoch, dass die Gesellschafter der Komplementärin der GmbH & Co. KG dies erklären müssten.
Was meint ihr??? Hiiiillfffeeee.
Anteilsabtretung / Gesellschafterin GmbH & Co. KG
Die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) in vertretungsberechtigter Zahl vertreten die KG.
LG
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Ist das eine Einheitsgesellschaft? Dann könnte dein Chef recht haben.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
- Manfred Fisch
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Es kommt auf den Gesellschaftsvertrag der KG an.
Wenn dieser bestimmt, dass für die Abgabe von WE, die die Abtretung von Anteilen an der GmbH betreffen, abweichend nicht durch die Organe der Komplementär-GmbH sondern durch einen Dritten (bspw. Kommanditisten) erfogen, so hat dieser die Abtretung zu erklären. Meist ist aber nur ein Zustimmungsvorbehalt der Kommanditisten(-versammlung) vereinbart.
Fehlt eine entsprechende Regelung gänzlich, wäre wohl auch weiterhin das Organ der Komplementär-GmbH zuständig, also der oder die GF in vertretungsberechtigter Zahl.
Wenn dieser bestimmt, dass für die Abgabe von WE, die die Abtretung von Anteilen an der GmbH betreffen, abweichend nicht durch die Organe der Komplementär-GmbH sondern durch einen Dritten (bspw. Kommanditisten) erfogen, so hat dieser die Abtretung zu erklären. Meist ist aber nur ein Zustimmungsvorbehalt der Kommanditisten(-versammlung) vereinbart.
Fehlt eine entsprechende Regelung gänzlich, wäre wohl auch weiterhin das Organ der Komplementär-GmbH zuständig, also der oder die GF in vertretungsberechtigter Zahl.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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Ist das im Außenverhältnis möglich?Es kommt auf den Gesellschaftsvertrag der KG an.
Wenn dieser bestimmt, dass für die Abgabe von WE, die die Abtretung von Anteilen an der GmbH betreffen, abweichend nicht durch die Organe der Komplementär-GmbH sondern durch einen Dritten (bspw. Kommanditisten) erfogen, so hat dieser die Abtretung zu erklären.
- Manfred Fisch
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Ja. Hier übrigens recht gut beschrieben: http://epub.uni-regensburg.de/10309/1/V ... .%20KG.pdf
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im Himmel kenn ich eh keinen!
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