KV / Übertragung

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Lotte94
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#1

16.12.2009, 16:42

Hallo Ihr Lieben,

ich habe da mal wieder ein Problem. Ein Mandant von uns möchte eine ETW kaufen, die er dann aber sofort auf die Kinder übertragen möchte. Er möchte ein Nießbrauchrecht eingeräumt bekommen und ein Wohnrecht für eine spätere Lebenspartnerin/Ehefrau. Im Moment ist er aber allein.
Können wir dann nicht sofort einen KV zwischen seinen Kindern und den Verkäufern machen. Oder sollte ein KV gefertigt werden, wo aus der Vorbemerkung raus hervorgeht, dass er unmittelbar an seine Kinder überträgt.
Das mit dem Wohnrecht für eine spätere Freundin wird doch wohl nicht gehen. Ich denke, dass die Kinder sich in der Urkunde verpflichten könnten, zu einem späteren Zeitpunkt die Eintragung eines Wohnrechts für die neue Lebenspartnerin vorzunehmen.
Was meint ihr????
M.B.
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#2

16.12.2009, 17:43

Also wegen der Eintragung des Wohnrechts stimme ich dir zu. Da wird es wohl auf eine Verpflichtung hinauslaufen müssen.

Warum der Mdt. erst kauft und dann übertragen will hat vielleicht steuerliche Gründe?! Die Frage ist natürlich, ob man im KV direkt weiter übertragen kann. Schwierig...
Lotte94
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#3

16.12.2009, 21:13

dem Mandanten ist es eigentlich egal, wie es läuft. ich dachte mir nur um Kosten zu sparen, könnten doch eigentlich gleich auch die Kinder kaufen und er gibt ihnen das geld, es muss ja nicht finanziert werden.
Tanzfeelein
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#4

18.12.2009, 22:27

Hallo Lotte,

ich stimme mit M.B. (irgendwie witzig das sind eigentlich auch meine Initialien) zu, dass es steuerliche Vorteile haben könnte, dass Dein Mandant erst kauft und dann überträgt. Aber ansonsten könnte der Mandant auch Deinem Vorschlag folgen und seine Kinder kaufen direkt vom Verkäufer. Genau denselben Fall hatten wir kürzlich erst in unserem Notariat.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Liebe Grüße

Tanzfeelein
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