Umbenennung GmbH und Geschäftsführerwechsel

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Sternin
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#1

04.12.2009, 16:17

Hallo nochmal :wink:

Ich muss nun schon wieder eine HR-Sache machen :roll: Ich muss die Kostenrechnung für die Handelsregisteranmeldung erstellen (Unterschriftsbeglaubigung). Leider weiß ich nicht genau wie ich diese erstellen soll :(
Also zunächst einmal wird in der Handelsregisteranmeldung die GmbH umbenannt und ein Geschäftsführerwechsel ist in der Anmeldung auch vorhanden. Von daher bin ich mit den Kosten ein bisschen verunsichert und ich weiß nicht so recht nach welchem Wert und §§ ich den Gechäftswert nehmen soll. Eine Bescheinigung nach § 54 wird auch noch erteilt, hat das auch Auswirkungen auf die Kostenberechnung? Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.
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mrsbloom
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#2

04.12.2009, 16:40

Der Geschäftswert für die Anmeldung richtet sich nach § 41 a KostO, also spätere Anmeldung bei einer Kapitalgesellschaft 25.000 €. Da du 2 unterschiedliche Tatsachen anmeldest, gilt § 44 Abs. 2 KostO = 2 x 25.000 = 50.000 €.

Für die Bescheinigung gem. § 54 GmbHG erhält der Notar eine 5/10 Gebühr gem. § 147 Abs. 2 KostO nach 10 % des Wertes der Satzungsänderung, also 2.500 €.

Falls ich falsch liege, möge mich jemand berichtigen :oops: - ich habe nämlich überhaupt keine HR-Sachen im Büro.
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
Schwester

#3

04.12.2009, 16:43

Es handelt sich um eine Anmeldung mit verschiedenen Gegenständen und hinsichtlich der Geschäftsführer sind so viele Gegenstände betroffen, wie Personen ein- und/oder austreten. Der Wert aus § 41 a Abs. 4 KostO ist dementsprechend zu vervielfachen gem. § 44 Abs. 2 a KostO. Der Geschäftswert für die Anmeldung beträgt daher gemäß § 44 Abs. 2 KostO 75.000,00 € (jew. 25.000,00 € für Satzungsänderung, Abberufung GF und Bestellung eines neuen GF).

Weiß ich so genau, weil das gerade in unserer Geschäftsprüfung „gerüffelt“ worden ist. Habe nämlich auch "nur" 50.000,00 € berechnet und durfte was nachfordern. :lol:
M.B.
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#4

04.12.2009, 16:44

Hallo!

Ich geh mal davon aus, dass ein Geschäftsführer abberufen und ein neuer bestellt wird. Die Abrechnung für die Anmeldung wäre dann wie folgt:

GW nach § 41 a Abs. 4 Nr. 1 KostO
25.000,00 € (Satzungsänderung-Umfirmierung)
25.000,00 € (Geschäftsführerabberufung)
25.000,00 € (Geschäftsführerbestellung)
75.000,00 € = Gesamtwert

Hieraus eine halbe Gebühr für die Beglaubigung (= 88,50 €)

Die Erstellung des neuen Satzungswortlauts (wg. der Firmierung) mit der Bescheinigung gem. § 54 GmbHG löst keine weitere Gebühr aus.

Der Beschluss der Gesellschafterversammlung ist auch durch euch beurkundet? Der muss dann nämlich auch noch abgerechnet werden.

Frohes Schaffen!
LG :xwink
Schwester

#5

04.12.2009, 16:51

Wie ich Sternin verstanden habe, soll nur die Unterschrift beglaubigt werden bei der Anmeldung, oder? Dann nur eine viertel Gebühr. Es sei denn, ihr habt die Anmeldung auch entworfen (was ja eigentlich auch üblich ist), dann natürlich wie M.B. geschrieben hat eine halbe Gebühr
M.B.
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#6

04.12.2009, 16:53

:zustimm
Schwester

#7

04.12.2009, 16:58

mrsbloom hat geschrieben:Falls ich falsch liege, möge mich jemand berichtigen :oops: - ich habe nämlich überhaupt keine HR-Sachen im Büro.
Sei froh.... :wink:
Sternin
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#8

04.12.2009, 18:24

Wir haben die HR-Anmeldung entworfen. Ein Geschäftsführer tritt zurück und ein anderer wird neuer alleiniger Geschäftsführer, also GW: 2x 25.000 € + 25.000 € wegen Umbennenung der Firma. Und bekommt der Notar für die Bescheinigung auch eine Gebühr?

Der Beschluss der Gesellschafterversammlung ist auch durch uns beurkundet worden. Aber bei der Kostenrechnung bin ich noch nicht :oops:
Es ist auch das erste Mal dass ich sowas mache. Und weil meine Kollegin jetzt im Mutterschutz ist und ich im Notariat jetzt ganz alleine bin, ist es für mich noch ein bisschen schwierig. Gerade bei solchen Sachen die ich noch nicht oft (oder noch gar nicht) gemacht habe.
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mrsbloom
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#9

04.12.2009, 18:47

Ullatrulla hat geschrieben:
mrsbloom hat geschrieben:Falls ich falsch liege, möge mich jemand berichtigen :oops: - ich habe nämlich überhaupt keine HR-Sachen im Büro.
Sei froh.... :wink:
Aber ab und zu kommt halt doch was, und dann dauert's echt lange bis man sich wieder "reindenkt" - daher hätte ich lieber etwas mehr Routine.... :P
Gruß Tina

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#10

04.12.2009, 21:24

Die Gebühr gem. § 147 II KostO nach 2.500,00 € nehmen wir auch wie bei mrsbloom. Immerhin erstellen wir den neuen Satzungswortlaut. Ich glaube, die Notar-Bescheinigung allein wäre gebührenfreies Nebengeschäft.

Und die Handelsregister-Anmeldung würden wir hier auch nach 3 x 25.000,00 € Geschäftswert abrechnen wie M.B. und Ullatrulla.

Den Gesellschafterbeschluss würden wir abrechnen mit 50.000,00 €, und zwar einmal 25.000,00 € für Satzungsänderung (Name) und dann noch einmal 25.000,00 € für Geschäftsführerwechsel).

Liebe Grüße
cocos94
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