Hallo,
hat jemand schon nach dem neuen FamFG ein Aufgebotsverfahren beantragt/durchgeführt? Und wenn ja, wie hat es auszusehen?
Vielen Dank im Voraus !!!
Aufgebot nach FamFG
die Zuständigkeit hat gewechselt, Gott sei dank jetzt Rechtspfleger ausschließlich allein zuständig
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- NORTHERN DINO
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[font=Times New Roman]Natürlich hat sich dort etwas geändert. Das Wichtigste: Das Aufgebotsverfahren ist jetzt voll auf den Rechtspfleger übertragen worden. Wichtiges Detail: Es gibt kein Ausschlussurteil mehr, sondern einen Ausschließungsbeschluss, da der Rechtspfleger kein Urteil erlassen darf. Entsprechend ist auch die Antragstellung anzupassen. Ansonsten ist es hilfreich, sich eine Synopse ZPO-FGG zu beschaffen, aus der sich ergibt, wo welche Vorschrift abgeblieben ist und was sich geändert hat. [/font]
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Ich habe ein Aufgebotsverfahren am 10.09.09 eingereicht und bekomme jetzt eine Verfügung folgenden Inhalts:
es wird mitgeteilt, dass die Glaubhaftmachung des Eigentümers darüber fehlt, dass der Gläubiger unbekannt ist (§ 449 FamFG).
Wer kann mir helfen, was ich jetzt machen muss? Verstehe das nicht.
Warum soll der Gläubiger unbekannt sein?
LG Ulli
es wird mitgeteilt, dass die Glaubhaftmachung des Eigentümers darüber fehlt, dass der Gläubiger unbekannt ist (§ 449 FamFG).
Wer kann mir helfen, was ich jetzt machen muss? Verstehe das nicht.
Warum soll der Gläubiger unbekannt sein?
LG Ulli
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Ich habe einen super Aufsatz in der NotBZ 2009 Heft 8, 300-313 gefunden. Hier ist das Aufgebotsverfahren nach dem FamFG sehr ausführlich erklärt. Entsprechende Muster sind natürlich auch vorhanden
Falls Ihr die Zeitschrift nicht habt, könnt Ihr Euch gerne an mich wenden
L.g.
Falls Ihr die Zeitschrift nicht habt, könnt Ihr Euch gerne an mich wenden
L.g.
Hallo ihr Lieben!
Hat jemand besagten Aufsatz (NotBZ 2009 Heft 8, S. 300-313) und könnte ihn mir zukommen lassen? Ich habe leider nichtmal einen Kommentar zum FamFG da und soll aber ein Aufgebotsverfahren vorbereiten, was ich noch nie gemacht habe...
LG Ju
Hat jemand besagten Aufsatz (NotBZ 2009 Heft 8, S. 300-313) und könnte ihn mir zukommen lassen? Ich habe leider nichtmal einen Kommentar zum FamFG da und soll aber ein Aufgebotsverfahren vorbereiten, was ich noch nie gemacht habe...
LG Ju