Adoptionsantrag-Entwurf

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Marisnulka
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#1

20.11.2009, 11:52

Hallo!

Vielleicht kann mir ja jemand helfen, der das schon mal gemacht hat.

Es geht darum, dass ein minderjähriges Kind vom Stiefvater adoptiert werden soll. Wir sollen im Büro Erklärungen entwerfen für den leiblichen Vater, der der Adoption zustimmt, dann noch Erklärungen für die Mutter und den Stiefvater. Wir haben kein Notariat, sollen aber für einen Bekannten entsprechende Erklärungen vorbereiten... :(

Wir haben überhaupt keine Literatur hierzu vorliegen und ich habe sowas noch nieeeeeeeee gemacht.

Weitere Infos hierzu:

Inland, minderjähriges Kind, leibl. Mutter + Stiefvater verheiratet, Kind trägt bereits den Namen des Stiefvaters (Einbenennung)

Mir ist bekannt, dass erst einmal der leibl. Vater tätig werden muss und zwar muss er die Einwilligung zur Adoption vor dem Notar erklären. Dann muss auch noch die "neue Familie" ihre Erklärungen vor dem Notar abgeben. Und dieser muss die kompletten Unterlagen dann ans zuständige AG schicken. Das AG informiert dann über die weitere Vorgehensweise. So mein Kenntnisstand.

Ich wäre dankbar, wenn sich unter Euch ein "Wissender" finden würde, der mich hier aufklärt!!!!!!

Liebe Grüße
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Stephan
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#2

20.11.2009, 12:14

I.
Vorbemerkung
Die Beteiligten besitzen nach ihren Angaben beide die deutsche Staatsange-hörigkeit. Sie haben haben am ............ vor dem Standesamt in.......... geheiratet.

???Vorbemerkung wg. 1. Ehe/Scheidung ? Abkömmlinge ???

Aus der Verbindung der Beteiligten ist ein Kind hervorgegangen:
...........................
Das Kind besitzt ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit.

Aus der bestehenden Ehe der Beteiligten sind bislang keine weiteren Kinder hervorgegangen. Keiner der Beteiligten hat nach seinen Angaben weitere Abkömmlinge, auch keine nichtehelichen oder adoptierten Abkömmlinge.

.......Kind...... lebt seit .......... im gemeinsamen Haushalt der Ehegatten .................... und ist dort voll integriert. Es besteht ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis. ..........Stiefvater................ möchte ..........Kind................ nunmehr adoptieren.

Daher erklären die Beteiligten folgendes:
II.
Antrag auf Ausspruch der Annahme als Kind:
1) ........Stiefvater............. beantragt beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - den Ausspruch der Annahme von ..........Kind............ als sein Kind. Das Kind hat durch Einbenennung bereits als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden.

2) .......Mutter, bzw. Ehefrau........... willigt gegenüber dem Familiengericht als Mutter des Kindes, Ehefrau des Annehmen-den und gesetzlicher Vertreter des Kindes in die Annahme des Kindes durch ihren Ehemann ein.
III.
Einwilligungen
Sämtliche von den Beteiligten abgegebenen Einwilligungen werden gegen-über dem zuständigen Familiengericht abgegeben. Den Beteiligten ist bekannt, daß die von ihnen abgegebenen Einwilligungserklärungen nach Zu-gang beim Vormundschaftsgericht nicht mehr widerrufen werden können.


Dann noch Vollzugsantrag, Belehrungen und Kosten und Abschriften einarbeiten.

Die Einwilligung des leiblichen Vater muss nicht zwingend vorher erfolgen. Kann auch nach dem Adoptionantrag erfolgen. Formulierung sinngemäß wie bei der Mutter.
Marisnulka
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#3

20.11.2009, 12:57

Oh, das ist schon sehr sehr hilfreich!!!
DANKE!!!
Noch eine Frage ergibt sich dann doch noch: Wie sieht der Vollzugsantrag aus???
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Stephan
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#4

20.11.2009, 13:02

Na zum Beispiel:
"Die Beteiligten beauftragen den amtierenden Notar den Antrag auf Annahme als Kind beim zuständigen Familiengericht für sie einzureichen."

Ggfs. noch:
"Die übrigen für das Amtsgericht erforderlichen Unterlagen werden die Beteiligten selbst einreichen." (Das wäre z. B. die Einwilligung des Vaters, wenn der zu einem anderen Notar geht.)
Marisnulka
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#5

20.11.2009, 13:15

Ach sooooooooooo!
Auf jeden Fall vielen vielen Dank!!!
Ich bin gerettet!!!
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anni_istaufzack
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#6

23.11.2009, 14:36

wie alt ist denn das Kind, das angenommen werden soll?
Helga60
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#7

23.11.2009, 15:20

Hallo ich muss mich in dieses Thema mal einklicken, wollte die gleiche
Frage stellen, nur das bei mir der leibliche Vater auch erscheint um die
Einwilligung bzw. Zustimmung in der gleichen Urkunde abzugeben.

Das anzunehmende Kind ist in meinem Fall 14 Jahre alt.

Kann ich das Muster auch so nehmen und wie muss textlich die Zustimmung des leiblichen Vaters lauten.

Gebühren nach einem Wert von 3.000,00 €?

Muss ich noch etwas beachten, weil sich das FamGG geändert hat oder spielt
dies hier keine Rolle?

Fragen über Fragen aber wir haben ziemlich alte "Bücher-Schinken" im
Büro.

LG Helga
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Stephan
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#8

23.11.2009, 15:41

Das Kind im Ausgangsfall war minderjährig!

Wenn leiblicher Vater miterscheint zusätzlich:
.......Vater........... willigt gegenüber dem Familiengericht als Vater des Kindes in die Annahme des Kindes durch ........Adoptivvater...... ein.

Durch das FamFG hat sich insoweit nur geändert, dass die Adoption nicht mehr durch das Vomundschaftsgericht, sondern durch das Familiengericht ausgesprochen wird. (schon berücksichtigt!)

Wert € 3.000,00, da Minderjährigenadoption.
10/10 Gebühr nach § 36 I.
Einwilligungserklärungen sind gegenstandsgleich und somit nicht zu berücksichtigen.
Helga60
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#9

23.11.2009, 15:48

:thx

LG Helga
anni_istaufzack
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#10

26.11.2009, 12:36

ELNINO hat geschrieben:Das Kind im Ausgangsfall war minderjährig!
Das habe ich gelesen. Ich wollte trotzdem das Alter des Kindes wissen, weil es auch noch darauf ankommt, ob das Kinder älter oder jünger als 14 Jahre ist. 8)
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